Wasserrecht

Leitung: Bereichsleiterin Mag. Irene Rysanek
Adresse: Völkermarkter Ring 19, 9010 Klagenfurt am Wörthersee
E-Mail Adresse: bhkl.wasserrecht@ktn.gv.at
Fax: 050 536-64001
zu den Mitarbeitern

  • Elektrizitätswesen

    Die Bezirksverwaltungsbehörde ist zuständig für Verfahren zur Errichtung von Anlagen für die Gewinnung von elektrischer Energie.

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  • Lawinenverbauung

    Die Bezirksverwaltungsbehörde ist zuständig für Verfahren betreffend Vorkehrungen zu unschädlichen Ableitungen von Gebirgswässern oder zur Verhinderung der Entstehung oder eines Abganges von Lawinen.

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  • Naturschutz im Zusammenhang mit Wasserrecht

    In wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren sind im öffentlichen Interesse auch die Bedeutung eines Naturdenkmales, die ästhetische Wirkung des Ortsbildes oder die Naturschönheit, sowie der Tier- und Pflanzenbestand geschützt. Zur Hintanhaltung von Gefährdungen in diesem Zusammenhang wird im Verfahren ein Sachverständiger aus dem Naturschutzfach beigezogen.

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  • Pflanzenschutz

    Die Bezirksverwaltungsbehörde ist zur Anordnung von Maßnahmen zum Schutz von Kulturpflanzen (z. B. Getreide) verantwortlich.

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  • Umweltschutz Wasserrecht

    Die Wasserrechtsbehörde ist verhalten, in ihren Verfahren auf den Umweltschutz im öffentlichen Interesse zu achten. Diese Umweltinteressen werden auf Veranlassung der Wasserrechtsbehörde wahrgenommen - geeignete Amtssachverständige aus dem Umweltschutzbereich stehen hier zur Verfügung.

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  • Wasserbenützungsanlagen

    Für die Errichtung und den Betrieb von Wasserbenützungsanlagen (z. B. Abwasserreinigungsanlagen, Wasserversorgungsanlagen, udgl.) ist die wasserrechtliche Bewilligung bei der Bezirksverwaltungsbehörde einzuholen.

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  • Wassergenossenschaften

    Zur Verfolgung wasserwirtschaftlicher, bedeutsamer Ziele können Wassergenossenschaften gebildet werden. Zweck einer Wassergenossenschaft kann insbesondere sein, eine gemeinsame Wasserversorgung, eine gemeinsame Abwasserbeseitigung oder die gemeinschaftliche Errichtung von Schutzwasserbaumaßnahmen. Die Bezirksverwaltungsbehörde bewilligt die Statuten einer Wassergenossenschaft, die zu diesen Zwecken gegründet wurden.

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  • Wasserwärme- und Erdwärmeanlagen

    Die Bezirksverwaltungsbehörde bewilligt die Errichtung und den Betrieb von Anlagen zur Gewinnung von Erdwärme in Form von Vertialkollektoren (Tiefensonden) und Anlagen zur Wärmenutzung der Gewässer.

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  • Weingesetz

    Die Bezirksverwaltungsbehörde ist insbesondere verpflichtet, das Rebflächenverzeichnis zu führen. Verwaltungsgemeinschaft - geschäftsführender Obmann

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  • Zusätzliche Themenbereiche

    Qualitätsklassenkontrolle
    Strahlenschutzangelegenheiten
    Veterinärwesen - rechtlich

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Name Funktion
Zuständigkeit
Tel. / Mobil / Fax Stock/Zi.
Hausplan
Detail
Rysanek Irene, Mag. Bereichsleiterin
Wasserrecht
Tel.:
Fax:
050 536-64051
050 536-64001
2 / 220  Detail 
Bidovec Klaus, Dr. Stellvertreter des Bezirkshauptmannes
Wasserrecht
Tel.:
Fax:
050 536 64056
050 536 64001
2 / 203  Detail 
Hofer Claudia Kanzleikraft
Wasserrecht
Tel.:
Fax:
050 536-64053
050 536-64001
2 / 202  Detail 
Huditz Berta Sachbearbeiterin
Wasserrecht
Tel.:
Fax:
050 536-64054
050 536-64001
2 / 219  Detail 
Messner Elisabeth Kanzleikraft
Wasserrecht
Tel.:
Fax:
050 536-64052
050 536-64001
2 / 202  Detail 
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