Wasserrecht
| Leitung: | Bereichsleiterin Mag. Irene Rysanek | |
|---|---|---|
| Adresse: | Völkermarkter Ring 19, 9010 Klagenfurt am Wörthersee | |
| E-Mail Adresse: | bhkl.wasserrecht@ktn.gv.at | |
| Fax: | 050 536-64001 | |
- Abwasser
- Bergwacht
- Bewässerung
- Brücken
- Einräumen von Zwangsrechten
- Elektrizitätswesen
- Entwässerung
- Erlöschen eines Wasserrechtes
- Gemeingebrauch
- Gewässerverbauung
- Lawinenverbauung
- Naturschutz im Zusammenhang mit Wasserrecht
- Nutzwasserentnahme
- Pflanzenschutz
- Sachwalterschaft für Wassergenossenschaften
- Trinkwassernutzung
- Umweltschutz Wasserrecht
- Vollstreckungen
- Wasserbenützungsanlagen
- Wasserbuch
- Wassergenossenschaften
- Wasserkraftanlage
- Wasserrecht - Beratung
- Wasserrechtliche Endüberprüfungen
- Wasserrechtsgenehmigungen
- Wasserwärme- und Erdwärmeanlagen
- Weingesetz
- Wildbachräumung und Wildbachverbauung
- Zusätzliche Themenbereiche
Gerne beraten und unterstützen wir Sie in folgenden Themenbereichen
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Elektrizitätswesen
Die Bezirksverwaltungsbehörde ist zuständig für Verfahren zur Errichtung von Anlagen für die Gewinnung von elektrischer Energie.
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Lawinenverbauung
Die Bezirksverwaltungsbehörde ist zuständig für Verfahren betreffend Vorkehrungen zu unschädlichen Ableitungen von Gebirgswässern oder zur Verhinderung der Entstehung oder eines Abganges von Lawinen.
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Naturschutz im Zusammenhang mit Wasserrecht
In wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren sind im öffentlichen Interesse auch die Bedeutung eines Naturdenkmales, die ästhetische Wirkung des Ortsbildes oder die Naturschönheit, sowie der Tier- und Pflanzenbestand geschützt. Zur Hintanhaltung von Gefährdungen in diesem Zusammenhang wird im Verfahren ein Sachverständiger aus dem Naturschutzfach beigezogen.
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Pflanzenschutz
Die Bezirksverwaltungsbehörde ist zur Anordnung von Maßnahmen zum Schutz von Kulturpflanzen (z. B. Getreide) verantwortlich.
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Umweltschutz Wasserrecht
Die Wasserrechtsbehörde ist verhalten, in ihren Verfahren auf den Umweltschutz im öffentlichen Interesse zu achten. Diese Umweltinteressen werden auf Veranlassung der Wasserrechtsbehörde wahrgenommen - geeignete Amtssachverständige aus dem Umweltschutzbereich stehen hier zur Verfügung.
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Wasserbenützungsanlagen
Für die Errichtung und den Betrieb von Wasserbenützungsanlagen (z. B. Abwasserreinigungsanlagen, Wasserversorgungsanlagen, udgl.) ist die wasserrechtliche Bewilligung bei der Bezirksverwaltungsbehörde einzuholen.
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Wassergenossenschaften
Zur Verfolgung wasserwirtschaftlicher, bedeutsamer Ziele können Wassergenossenschaften gebildet werden. Zweck einer Wassergenossenschaft kann insbesondere sein, eine gemeinsame Wasserversorgung, eine gemeinsame Abwasserbeseitigung oder die gemeinschaftliche Errichtung von Schutzwasserbaumaßnahmen. Die Bezirksverwaltungsbehörde bewilligt die Statuten einer Wassergenossenschaft, die zu diesen Zwecken gegründet wurden.
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Wasserwärme- und Erdwärmeanlagen
Die Bezirksverwaltungsbehörde bewilligt die Errichtung und den Betrieb von Anlagen zur Gewinnung von Erdwärme in Form von Vertialkollektoren (Tiefensonden) und Anlagen zur Wärmenutzung der Gewässer.
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Weingesetz
Die Bezirksverwaltungsbehörde ist insbesondere verpflichtet, das Rebflächenverzeichnis zu führen. Verwaltungsgemeinschaft - geschäftsführender Obmann
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Zusätzliche Themenbereiche
Qualitätsklassenkontrolle
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Strahlenschutzangelegenheiten
Veterinärwesen - rechtlich
| Name | Funktion Zuständigkeit |
Tel. / Mobil / Fax | Stock/Zi. Hausplan |
Detail | |
|---|---|---|---|---|---|
| Rysanek Irene, Mag. |
Bereichsleiterin Wasserrecht |
Tel.: Fax: |
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2 / 220 | Detail |
| Bidovec Klaus, Dr. |
Stellvertreter des Bezirkshauptmannes Wasserrecht |
Tel.: Fax: |
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2 / 203 | Detail |
| Hofer Claudia |
Kanzleikraft Wasserrecht |
Tel.: Fax: |
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2 / 202 | Detail |
| Huditz Berta |
Sachbearbeiterin Wasserrecht |
Tel.: Fax: |
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2 / 219 | Detail |
| Messner Elisabeth |
Kanzleikraft Wasserrecht |
Tel.: Fax: |
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2 / 202 | Detail |
