| Leitung: | Bezirkshauptmann Mag. Dr. Heinz Pansi |
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|---|---|---|
| Adresse: | Hauptstrasse 44, 9620 Hermagor | |
| E-Mail Adresse: | bhhe.behoerdenleitung@ktn.gv.at | |
| Fax: | 050 536-63810 | |
- Behördenleitung
- Bezirksschulrat - Vorsitz
- Einsatzleitung Katastrophenschutz
- Fachaufsicht über die Polizei
- Gemeindeverband Karnische Region - Geschäftsführung
- Grundverkehr
- Grundverkehrskommission - Vorsitz
- Land- und forstwirtschaftlicher Grundverkehr
- Leiter der Sicherheitsbehörde
- Schulgemeindeverband-Geschäftsführung
- Servicedienste
- Sozialhilfeverband - Geschäftsführung
- zusätzliche Themenbereiche
Gerne beraten und unterstützen wir Sie in folgenden Themenbereichen
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Bezirksschulrat - Vorsitz
Der Bezirksschulrat ist Aufsichtsbehörde für die Volks-, Haupt- und Sonderschulen des Bezirkes. Er besteht aus dem Vorsitzenden (Bezirkshauptmann), dem Kollegium und dem Amt des Bezirksschulrates. Der Bezirksschulrat erläßt Verordnungen und Weisungen in pädagogischen und organisatorischen Angelegenheiten, erstattet Gutachten zu Gesetzen und Verordnungen und macht Vorschläge zur Schulleiterbestellung.
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Im Kollegium sind Eltern- und Lehrervertreter (insgesamt 13) mit beschließender Stimme sowie Vertreter von gesetzlichen Interessensvertretungen, Kammern sowie von Kirchen und Religionsgemeinschaften vertreten. Die pädagogische Aufsicht wird vom Bezirksschulinspektor wahrgenommen.
BSI Michael Lamprecht Tel. 050 536-63600
Sekretariat: Jakob Zankl Tel. 050 536-63590
e-mail: bsr-he@lsr-ktn.gv.at
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Fachaufsicht über die Polizei
Dem Bezirkshauptmann obliegt die Fachaufsicht über die Polizei.
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Gemeindeverband Karnische Region - Geschäftsführung
- Die sieben Gemeinden des Bezirkes bilden auf Grund einer Vereinbarung den Gemeindeverband Karnische Region.
- Sitz des Verbandes ist die Bezirkshauptmannschaft Hermagor. Der Bezirkshauptmann übt die Funktion des Geschäftsführers aus.
- Die innere Organisation des Gemeindeverbandes entspricht der einer Gemeinde.
- Die Funktionsperiode der Verbandsorgane fällt mit der Funktionsperiode der Kärntner Gemeinden zusammen.
Rechtsgrundlage:
LGBl.Nr. 57/2000
Vorsitzender:
Bgm. Vinzenz Rauscher
Geschäftsführer:
BH Dr. Heinz Pansi
Geschäftsstellenleitung:
Hans Haberle
Büro: BH Hermagor
Tel. 050 536-63690, Fax: 050 536-63701
e-mail: johann.haberle@vg-he.gde.at
Sekretariat:
Gudrun Holzfeind
Tel. 050 536-63700, Fax: 050 536-63701
e-mail: gudrun.holzfeind@vg-he.gde.at
Abgabenprüfung:
Werner Ramsbacher-Ranner
Tel. 050 536-63710, Fax: 050 536-63701
e-mail: werner.ramsbacher@vg-he.gde.at
Mitglieder des Vorstandes:
Bgm. Hermann Jantschgi
Bgm. Franz Guggenberger
Mitglieder der Verbandsversammlung: LGBl.Nr. 57/2000
alle Bürgermeister des Bezirkes
Aufgaben und Ziele des Gemeindeverbandes
- Plattform der Gemeinden in Bereichen mit überregionaler Bedeutung und Auswirkung auf alle Gemeinden
- Regionalmanagement
Koordinierungsstelle zur Erhaltung des ländlichen Raumes in der Region - Koordinierungsstelle - Verkehrsverbund Karnische Region
- Bezirkspartnerschaft
- Bezirksveranstaltungskalender
- Radwegprojekt
- Geotrail/Geopark
- Bezirksmusikwesen
- Kultur-/Brauchtumspflege mit regionaler Bedeutung
- Zivil- und Katastrophenschutz mit regionaler Bedeutung
- Prüfung von Gemeindeabgaben
Zukünftige Entwicklung des Gemeindeverbandes Hermagor- Eine zentrale Lohnverrechnungsstelle für den Bezirk
- Eine zentrale EDV-Koordinationsstelle könnte im Gemeindeverband installiert werden
- Die Beistellung von Sachverständigen im bautechnischen Bereich (für alle Mitgliedsgemeinden)
- Die Einhebung von bestimmten Abgaben (für alle Mitgliedsgemeinden)
Koordinationsaufgaben, Budgetverwaltung und Personalhoheit erfolgen durch die Geschäftsstelle des Gemeindeverbandes. nach oben
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Grundverkehrskommission - Vorsitz
Nach den Bestimmungen des Kärntner Grundverkehrsgesetzes bedürfen gewisse Rechtsgeschäfte, wie z.B. Kauf, Schenkung, Verpachtung etc., die land- und forstwirtschaftliche Grundstücke betreffen, einer Genehmigung durch die Grundverkehrs-kommission. Die Kommission besteht aus einem Vertreter der nach Lage des Grundstückes betreffenden Gemeinde sowie aus land- und forstwirtschaftlichen Sachverständigen.
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Es gilt der gesetzliche Grundsatz, daß die Rechtsgeschäfte dem allgemeinen Interesse an der Schaffung und Erhaltung land- und forstwirtschaftlicher Nutzflächen sowie wirtschaftlich leistungsfähiger bäuerlicher Betriebe dienen sollen.
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Leiter der Sicherheitsbehörde
Der Bezirkshautpmann ist Leiter der Sicherheitsbehörde im Bezirk.
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Schulgemeindeverband-Geschäftsführung
Aufgrund der Bestimmungen des Kärntner Schulgesetzes bilden die 7 bezirksangehörenden Gemeinden den Schulgemeindeverband Hermagor.
Sitz des Verbandes ist die Bezirkshauptmannschaft Hermagor. Der Bezirkshauptmann übt die Funktion des Geschäftsführers aus.
Die innere Organisation des Schulgemeindeverbandes entspricht der einer Gemeinde.
Die Funktionsperiode der Verbandsorgane fällt mit der Gesetzgebungsperiode des Kärntner Landtages zusammen.
Rechtsgrundlage:
Kärntner Schulgesetz LGBl. Nr. 58/2000
Vorsitzender:
LAbg. Ing. Helmut Haas
Geschäftsführer:
BH Dr. Heinz Pansi
Geschäftsstellenleitung:
Hans Haberle
Büro: BH Hermagor
Tel. 050 536-63690, Fax: 05 0536-63701
e-mail: johann.haberle@vg-he.gde.at
Sekretariat:
Gudrun Holzfeind
Tel. 050 536-63700, Fax: 050 536-63701
e-mail: gudrun.holzfeind@vg-he.gde.at
Mitglieder des Vorstandes:
GR Josef Bidner
GR Gunther Kalt
Vbgm Peter Plunger
GR Martina Wiedenig
GV Richard Seiwald
GR Birgit Zankl
Mitglieder des Verbandrates:
alle Bürgermeister des Bezirkes
Aufgaben und Ziele des Schulgemeindeverbandes
- Planung, Bau und Instandhaltung von Hauptschulen, Polytechnischen Lehrgängen und den dazugehörigen Sportanlagen im Bezirk Hermagor
- Ausstattung und Erhaltung der Hauptschulen
- Bereitstellung der gesamten Schuleinrichtung
- Anschaffung und Instandhaltung aller Lehr- und Lernmittel für die Hauptschulen
- Erteilung von Benützungsbewilligungen zur Benutzung von Schulräumlichkeiten (Turnsaal, Schulküche u.ä.) durch schulfremde Benutzer
- Genehmigung von Gastschulverhältnissen für Hauptschüler, die nicht im eigenen Schulsprengel der Schulpflicht nachkommen
- Einstellung des Reinigungs- und Wartungspersonals für Hauptschulen
- Selbständige Personalhoheit und Budgethoheit
Koordinationsaufgaben, Budgetverwaltung und Personalhoheit erfolgen durch die Geschäftsstelle des Schulgemeindeverbandes.
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Sozialhilfeverband - Geschäftsführung
- Aufgrund der Bestimmungen des Kärntner Sozialhilfegesetzes bilden die 7 bezirksangehörenden Gemeinden den Sozialhilfeverband.
- Sitz des Verbandes ist die Bezirkshauptmannschaft Hermagor. Der Bezirkshauptmann übt die Funktion des Geschäftsführers aus.
- Die innere Organisation des Sozialhilfeverbandes entspricht der einer Gemeinde.
- Die Funktionsperiode der Verbandsorgane fällt mit der Gesetzgebungsperiode des Kärntner Landtages zusammen.
Kärntner Sozialhilfegesetz LGBl. 30/1996
Vorsitzender:
GV Manfred Mischelin
Geschäftsführer:
BH Dr. Heinz Pansi
Geschäftsstellenleitung:
Hans Haberle
Büro: BH Hermagor
Tel. 05 0536 63690, Fax: 05 0536 63701
e-mail: johann.haberle@vg-he.gde.at
Sekretariat:
Gudrun Holzfeind
Tel. 050 536-63700, Fax: 050 536-63701
e-mail: gudrun.holzfeind@vg-he.gde.at
Mitglieder des Vorstandes:
GR Peter Pfaffenberger
GR Gunther Kalt
GR Christl Enzi
GR Margit Gallautz
GR Angelika Jarnig
Vbgm Ronny Rull
Mitglieder des Verbandrates:
alle Bürgermeister des Bezirkes
Aufgaben und Ziele des Sozialhilfeverbandes
- Aufgrund der organisatorischen Struktur auf Bezirksebene und der Einbindung aller Gemeinden des Bezirkes in die Entscheidungsfindung, ist der Sozialhilfeverband die bezirksweite Plattform zur Umsetzung von regional bedeutenden Sozialprojekten.
- Versorgung der Bevölkerung des Bezirkes Hermagor mit Wohn- und Pflegeheimplätzen für Senioren und Pflegebedürftige in einem dem Bedarf entsprechendem Ausmaß.
- Derzeit gewährleisten die Einrichtungen in Grafendorf , Laas und Hermagor den Bedarf im Bezirk. Ein weiteres Wohn- und Pflegeheim ist mit dem Standort in St.Stefan geplant.
- Unterstützung zur Errichtung und dem Betrieb einer Tagesbetreuungsstätte in Hermagor.
- Abwicklung und Finanzierung der Seniorenurlaubswochen
- Gemeindeübergreifende Koordinierung und Förderung der Aktion Essen auf Rädern Maßnahmen zur Unterstützung bei sozialen Notständen
- Förderung und Unterstützung von Jugendschutzprojekten und der Jugendwohlfahrt
Koordinationsaufgaben, Budgetverwaltung und Personalhoheit erfolgen durch die Geschäftsstelle des Sozialhilfeverbandes.
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-
zusätzliche Themenbereiche
Personalangelegenheiten der Pflichtschullehrer
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Schulorganisation - äußere
Stellenplan für Pflichtschulen
| Name | Funktion Zuständigkeit |
Tel. / Mobil / Fax | Stock/Zi. Hausplan |
Detail | |
|---|---|---|---|---|---|
| Pansi Heinz, Mag. Dr. |
Bezirkshauptmann |
Tel.: Fax: |
|
3 / 306
Hausplan |
Detail |
| Ranner Christoph |
Kraftfahrer |
Tel.: Mobil: Fax: |
|
EG / 013
Hausplan |
Detail |
| Unterberger Manuela |
Mitarbeiterin Karenzurlaub |
Tel.: Fax: |
|
3 / 306
Hausplan |
Detail |
| Waldhauser Christine |
Fachreferentin Schulabteilung |
Tel.: Fax: |
|
2 / 207
Hausplan |
Detail |
| Wiedner Waltraud |
Mitarbeiterin |
Tel.: Fax: |
|
3 / 306
Hausplan |
Detail |
