Strafrecht

Leitung: Leiterin Bettina Feuerabend
Adresse: Völkermarkter Ring 21, 9010 Klagenfurt am Wörthersee
E-Mail Adresse: bhkl.strafen@ktn.gv.at
Fax: 050 536-64001
zu den Mitarbeitern

  • Alkohol am Steuer - Strafen

    Verhalten bei Verkehrsunfällen Wenn Sie ursächlich an einem Verkehrsunfall beteiligt (in ihn verwickelt) sind: 1) wenn Sie ein Fahrzeug lenken, sofort anhalten 2) Unfallstelle absichern 3) an der Feststellung des Sachverhaltes mitwirken Sind Personen verletzt oder sind Personenverletzungen zu befürchten (z.B. wenn ein Fußgänger oder ein Rad- fahrer niedergestoßen wurde) sofort die nächste Polizeidienststelle verständigen. Verlassen Sie sich nie auf die Aussage eines Beteiligten, er sei nicht verletzt oder darauf, dass jemand anders die Polizei verständigen würde. Bringen Sie auch keinesfalls einen Verletzten von der Unfallstelle weg, ehe die Polizei eingetroffen ist. Nur so können Sie eine Bestrafung wegen einer Verwaltungsübertretung und einen Versicherungsregress abwenden. Leisten Sie im Ihnen möglichen Ausmaß Hilfe oder sorgen Sie unverzüglich für fremde Hilfe. Ist nur Sachschaden entstanden, weisen Sie durch Vorzeigen Ihres Führerscheines dem Geschädigten Ihren Namen und Ihre Anschrift nach. Lassen Sie sich vom Unfallgegner ebenfalls Namen und Anschrift nachweisen. Bei Parkschäden genügt der Zettel an der Windschutzscheibe nicht. Verständigen Sie ohne unnötigen Aufschub die nächste Polizeidienststelle. Tun Sie dies auch, wenn ein vollständiger Nachweis von Namen und Adresse eines Unfallgegners aus irgendwelchen Gründen nicht möglich oder nicht erfolgt ist. Wenn Sie eine Einrichtung zur Regelung und Sicherung des Verkehrs (Verkehrszeichen, Leitschiene, Leitpflock usw.) durch einen Unfall beschädigt haben, ist ebenfalls die Verständigung der Polizei unumgänglich. Haben Sie die Polizei nach einem Sachschadenunfall verständigt, obwohl der Nachweis der Identität möglich gewesen wäre, haben die Organe der Dienststelle auf Verlangen Meldungen über diesen Verkehrsunfall entgegenzunehmen. Für diese Meldungen ist eine Gebühr von 36 Euro einzuheben. Auf Wunsch erhalten Sie oder jede andere Person, die diese Gebühr entrichtet, eine Ausfertigung des erstatteten Unfallberichtes.

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  • Verhalten bei Verkehrsunfällen

    Wenn Sie ursächlich an einem Verkehrsunfall beteiligt (in ihn verwickelt) sind:

    1) wenn Sie ein Fahrzeug lenken, sofort anhalten
    2) Unfallstelle absichern
    3) an der Feststellung des Sachverhaltes mitwirken

    Sind Personen verletzt oder sind Personenverletzungen zu befürchten (z.B. wenn ein Fußgänger oder ein Rad-
    fahrer niedergestoßen wurde) sofort die nächste Polizeidienststelle verständigen. Verlassen Sie sich nie auf
    die Aussage eines Beteiligten, er sei nicht verletzt oder darauf, dass jemand anders die Polizei verständigen
    würde. Bringen Sie auch keinesfalls einen Verletzten von der Unfallstelle weg, ehe die Polizei eingetroffen ist.
    Nur so können Sie eine Bestrafung wegen einer Verwaltungsübertretung und einen Versicherungsregress
    abwenden. Leisten Sie im Ihnen möglichen Ausmaß Hilfe oder sorgen Sie unverzüglich für fremde Hilfe.
    Ist nur Sachschaden entstanden, weisen Sie durch Vorzeigen Ihres Führerscheines dem Geschädigten Ihren
    Namen und Ihre Anschrift nach. Lassen Sie sich vom Unfallgegner ebenfalls Namen und Anschrift nachweisen.

    Bei Parkschäden genügt der Zettel an der Windschutzscheibe nicht. Verständigen Sie ohne unnötigen Aufschub
    die nächste Polizeidienststelle. Tun Sie dies auch, wenn ein vollständiger Nachweis von Namen und Adresse
    eines Unfallgegners aus irgendwelchen Gründen nicht möglich oder nicht erfolgt ist.
    Wenn Sie eine Einrichtung zur Regelung und Sicherung des Verkehrs (Verkehrszeichen, Leitschiene, Leitpflock
    usw.) durch einen Unfall beschädigt haben, ist ebenfalls die Verständigung der Polizei unumgänglich.
    Haben Sie die Polizei nach einem Sachschadenunfall verständigt, obwohl der Nachweis der Identität möglich
    gewesen wäre, haben die Organe der Dienststelle auf Verlangen Meldungen über diesen Verkehrsunfall
    entgegenzunehmen. Für diese Meldungen ist eine Gebühr von 36 Euro einzuheben.

    Auf Wunsch erhalten Sie oder jede andere Person, die diese Gebühr entrichtet, eine Ausfertigung des
    erstatteten Unfallberichtes.

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  • Zahlungserleichterung

    Über Antrag kann eine Ratenzahlung bewilligt werden. Erfolgsaussichten bestehen jedoch nur dann, wenn
    sich der/die Bestrafte in einer nachweislichen finanziellen Notlage befindet und die Bezahlung der Strafe
    eine Bedrohung für den notwendigen Lebensunterhalt darstellen würde.

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  • Zusätzliche Themenbereiche


    Angelegenheiten der Wirtschaftspolizei
    Evidenthaltung von allgemeinen Polizeiberichten
    Mitwirkung in Angelegenheiten der Strafjustiz
    Einbringung der Gebühr bei Verkehrsunfällen
    Straferkenntnis

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Name Funktion
Zuständigkeit
Tel. / Mobil / Fax Stock/Zi.
Hausplan
Detail
Feuerabend Bettina Leiterin
Verwaltungsstrafrecht
Tel.:
Fax:
050 536-64091
050 536-64090
2 / 204  Detail 
Asprian Karin Kanzleikraft
Verwaltungsstrafrecht
Tel.:
Fax:
050 536-64093
050 536-64090
2 / 205  Detail 
Gollinger Gabriele Kanzleikraft
Verwaltungsstrafrecht
Tel.:
Fax:
050 536-64096
050 536-64090
2 / 202  Detail 
Haselmann Natascha Kanzleikraft
Verwaltungsstrafrecht
Tel.:
Fax:
050 536-64094
050 536-64090
2 / 207  Detail 
Kazianka Rita Kanzleikraft
Verwaltungsstrafrecht
Tel.:
Fax:
050 536-64094
050 536-64090
2 / 207  Detail 
Kornprat Sabine Sachbearbeiterin
Verwaltungsstrafrecht
Tel.:
Fax:
050 536-64098
050 536-64090
2 / 204  Detail 
Kratzwald Gertrude Sachbearbeiterin
Verwaltungsstrafrecht -Protokoll
Tel.:
Fax:
050 536-64268
050 536-64090
2 / 203  Detail 
Obiltschnig Bettina Kanzleikraft
Verwaltungsstrafrecht
Tel.:
Fax:
050 536-64290
050 536-64090
2 / 203  Detail 
Palasser Elisabeth Kanzleikraft
Verwaltungsstrafrecht
Tel.:
Fax:
050 536-64095
050 536-64090
2 / 207  Detail 
Schmelzer Birgit Sachbearbeiterin
Verwaltungsstrafrecht
Tel.:
Fax:
050 536-64092
050 536-64090
2 / 205  Detail 
Weiß Karin Sachbearbeiterin
Verwaltungsstrafrecht -Vollzug
Tel.:
Fax:
050 536-64099
050 536-64090
2 / 202  Detail 
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