Strafrecht
| Leitung: | Leiterin Bettina Feuerabend | |
|---|---|---|
| Adresse: | Völkermarkter Ring 21, 9010 Klagenfurt am Wörthersee | |
| E-Mail Adresse: | bhkl.strafen@ktn.gv.at | |
| Fax: | 050 536-64001 | |
- Alkohol am Steuer - Strafen
- Allgemeine Rechtsauskünfte
- Amtshilfe und Vertretung als belangte Behörde
- Anonymverfügung
- Ordentliches Strafverfahren mit zus. Verfahrensschritten
- Ordentliches Strafverfahren ohne zusätzliche Verfahrensschritte
- Organstrafverfügung
- Strafverfügung
- Strafvollzug
- Verhalten bei Verkehrsunfällen
- Verwaltungsverfahren
- Zahlungserleichterung
- Zusätzliche Themenbereiche
Gerne beraten und unterstützen wir Sie in folgenden Themenbereichen
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Alkohol am Steuer - Strafen
Verhalten bei Verkehrsunfällen Wenn Sie ursächlich an einem Verkehrsunfall beteiligt (in ihn verwickelt) sind: 1) wenn Sie ein Fahrzeug lenken, sofort anhalten 2) Unfallstelle absichern 3) an der Feststellung des Sachverhaltes mitwirken Sind Personen verletzt oder sind Personenverletzungen zu befürchten (z.B. wenn ein Fußgänger oder ein Rad- fahrer niedergestoßen wurde) sofort die nächste Polizeidienststelle verständigen. Verlassen Sie sich nie auf die Aussage eines Beteiligten, er sei nicht verletzt oder darauf, dass jemand anders die Polizei verständigen würde. Bringen Sie auch keinesfalls einen Verletzten von der Unfallstelle weg, ehe die Polizei eingetroffen ist. Nur so können Sie eine Bestrafung wegen einer Verwaltungsübertretung und einen Versicherungsregress abwenden. Leisten Sie im Ihnen möglichen Ausmaß Hilfe oder sorgen Sie unverzüglich für fremde Hilfe. Ist nur Sachschaden entstanden, weisen Sie durch Vorzeigen Ihres Führerscheines dem Geschädigten Ihren Namen und Ihre Anschrift nach. Lassen Sie sich vom Unfallgegner ebenfalls Namen und Anschrift nachweisen. Bei Parkschäden genügt der Zettel an der Windschutzscheibe nicht. Verständigen Sie ohne unnötigen Aufschub die nächste Polizeidienststelle. Tun Sie dies auch, wenn ein vollständiger Nachweis von Namen und Adresse eines Unfallgegners aus irgendwelchen Gründen nicht möglich oder nicht erfolgt ist. Wenn Sie eine Einrichtung zur Regelung und Sicherung des Verkehrs (Verkehrszeichen, Leitschiene, Leitpflock usw.) durch einen Unfall beschädigt haben, ist ebenfalls die Verständigung der Polizei unumgänglich. Haben Sie die Polizei nach einem Sachschadenunfall verständigt, obwohl der Nachweis der Identität möglich gewesen wäre, haben die Organe der Dienststelle auf Verlangen Meldungen über diesen Verkehrsunfall entgegenzunehmen. Für diese Meldungen ist eine Gebühr von 36 Euro einzuheben. Auf Wunsch erhalten Sie oder jede andere Person, die diese Gebühr entrichtet, eine Ausfertigung des erstatteten Unfallberichtes.
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Verhalten bei Verkehrsunfällen
Wenn Sie ursächlich an einem Verkehrsunfall beteiligt (in ihn verwickelt) sind:
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1) wenn Sie ein Fahrzeug lenken, sofort anhalten
2) Unfallstelle absichern
3) an der Feststellung des Sachverhaltes mitwirken
Sind Personen verletzt oder sind Personenverletzungen zu befürchten (z.B. wenn ein Fußgänger oder ein Rad-
fahrer niedergestoßen wurde) sofort die nächste Polizeidienststelle verständigen. Verlassen Sie sich nie auf
die Aussage eines Beteiligten, er sei nicht verletzt oder darauf, dass jemand anders die Polizei verständigen
würde. Bringen Sie auch keinesfalls einen Verletzten von der Unfallstelle weg, ehe die Polizei eingetroffen ist.
Nur so können Sie eine Bestrafung wegen einer Verwaltungsübertretung und einen Versicherungsregress
abwenden. Leisten Sie im Ihnen möglichen Ausmaß Hilfe oder sorgen Sie unverzüglich für fremde Hilfe.
Ist nur Sachschaden entstanden, weisen Sie durch Vorzeigen Ihres Führerscheines dem Geschädigten Ihren
Namen und Ihre Anschrift nach. Lassen Sie sich vom Unfallgegner ebenfalls Namen und Anschrift nachweisen.
Bei Parkschäden genügt der Zettel an der Windschutzscheibe nicht. Verständigen Sie ohne unnötigen Aufschub
die nächste Polizeidienststelle. Tun Sie dies auch, wenn ein vollständiger Nachweis von Namen und Adresse
eines Unfallgegners aus irgendwelchen Gründen nicht möglich oder nicht erfolgt ist.
Wenn Sie eine Einrichtung zur Regelung und Sicherung des Verkehrs (Verkehrszeichen, Leitschiene, Leitpflock
usw.) durch einen Unfall beschädigt haben, ist ebenfalls die Verständigung der Polizei unumgänglich.
Haben Sie die Polizei nach einem Sachschadenunfall verständigt, obwohl der Nachweis der Identität möglich
gewesen wäre, haben die Organe der Dienststelle auf Verlangen Meldungen über diesen Verkehrsunfall
entgegenzunehmen. Für diese Meldungen ist eine Gebühr von 36 Euro einzuheben.
Auf Wunsch erhalten Sie oder jede andere Person, die diese Gebühr entrichtet, eine Ausfertigung des
erstatteten Unfallberichtes.
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Zahlungserleichterung
Über Antrag kann eine Ratenzahlung bewilligt werden. Erfolgsaussichten bestehen jedoch nur dann, wenn
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sich der/die Bestrafte in einer nachweislichen finanziellen Notlage befindet und die Bezahlung der Strafe
eine Bedrohung für den notwendigen Lebensunterhalt darstellen würde.
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Zusätzliche Themenbereiche
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Angelegenheiten der Wirtschaftspolizei
Evidenthaltung von allgemeinen Polizeiberichten
Mitwirkung in Angelegenheiten der Strafjustiz
Einbringung der Gebühr bei Verkehrsunfällen
Straferkenntnis
| Name | Funktion Zuständigkeit |
Tel. / Mobil / Fax | Stock/Zi. Hausplan |
Detail | |
|---|---|---|---|---|---|
| Feuerabend Bettina |
Leiterin Verwaltungsstrafrecht |
Tel.: Fax: |
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2 / 204 | Detail |
| Asprian Karin |
Kanzleikraft Verwaltungsstrafrecht |
Tel.: Fax: |
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2 / 205 | Detail |
| Gollinger Gabriele |
Kanzleikraft Verwaltungsstrafrecht |
Tel.: Fax: |
|
2 / 202 | Detail |
| Haselmann Natascha |
Kanzleikraft Verwaltungsstrafrecht |
Tel.: Fax: |
|
2 / 207 | Detail |
| Kazianka Rita |
Kanzleikraft Verwaltungsstrafrecht |
Tel.: Fax: |
|
2 / 207 | Detail |
| Kornprat Sabine |
Sachbearbeiterin Verwaltungsstrafrecht |
Tel.: Fax: |
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2 / 204 | Detail |
| Kratzwald Gertrude |
Sachbearbeiterin Verwaltungsstrafrecht -Protokoll |
Tel.: Fax: |
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2 / 203 | Detail |
| Obiltschnig Bettina |
Kanzleikraft Verwaltungsstrafrecht |
Tel.: Fax: |
|
2 / 203 | Detail |
| Palasser Elisabeth |
Kanzleikraft Verwaltungsstrafrecht |
Tel.: Fax: |
|
2 / 207 | Detail |
| Schmelzer Birgit |
Sachbearbeiterin Verwaltungsstrafrecht |
Tel.: Fax: |
|
2 / 205 | Detail |
| Weiß Karin |
Sachbearbeiterin Verwaltungsstrafrecht -Vollzug |
Tel.: Fax: |
|
2 / 202 | Detail |
