KFZ/Führerscheinrecht
| Leitung: | Bereichsleiter Manfred Juvan | |
|---|---|---|
| Adresse: | Völkermarkter Ring 19, 9010 Klagenfurt am Wörthersee | |
| E-Mail Adresse: | bhkl.fuehrerschein@ktn.gv.at | |
| Fax: | 050 536-64070 | |
- Duplikattypenschein
- Erwerb der Lenkberechtigung
- Fahrschulwesen
- Führerschein - Namensänderung
- Führerschein mit 17 - Klasse B (vorgezogene Lenkber. L 17)
- Führerscheinduplikat
- Führerscheinentzug, Entziehung der Lenkerberechtigung und begleitende Maßnahmen
- Gurtenbefreiung
- Mopedausweis
- Probefahrtkennzeichen
- Scheckkartenführerschein
- Sturzhelmbefreiung
- Taxilenker - Ausweis
- Übungsfahrten - Bewilligung § 122
- Wunschkennzeichen - Reservierung
- Zusätzliche Themenbereiche
Gerne beraten und unterstützen wir Sie in folgenden Themenbereichen
-
Fahrschulwesen
Fahrschulwesen - Erteilung Fahr(schul)lehrerbewilligungen und Ausdehnung auf mehrere Klassen - Erteilung der Bewilligung zum Abhalten eines Fahrschulkurses außerhalb des Standortes der Fahrschule
nach oben
-
Führerschein - Namensänderung
!!Achtung!! Namens- bzw. Wohnsitzänderung
nach oben
Es besteht eine gesetzliche Anzeigepflicht bei einer
-Änderung des Familiennamens oder
-Änderung des Ortes des Hauptwohnsitzes binnen sechs Wochen.
Mit der Anzeige hat der FS-Besitzer seine gesetzliche Verpflichtung erfüllt. Er muss keinen Antrag auf Änderung des
Führerscheines stellen.
-
Führerschein mit 17 - Klasse B (vorgezogene Lenkber. L 17)
Schüler
nach oben
- Antrag bei Fahrschule erhältlich ( früheste Antragstellung mit 15 1/2 Jahren )
- Antragstellung mit Reisepass, Geburtsurkunde, 1 Passfoto
- Arztgutachten durch privaten Arzt ( Liste liegt bei Fahrschule bzw. Behörde auf )
- Nachweis über die Mindestschulung ( wird von Fahrschule ausgestellt )
- Fahrtenbuch ist vor Antritt zur Fahrprüfung vorzulegen
- Prüfungsgebühr ist vor Antritt zu entrichten
- Nachweis über die Unterweisung in erster Hilfe
Ausbilder
Voraussetzungen:
- innerhalb der letzten drei Jahre kein schwerer Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung
- mindestens 7 Jahre im Besitz der Lenkberechtigung für die Klasse B
- eventuelle Nachweise über noch nicht bekannt gegebene Namensänderungen
- Führerschein ( Kopie )
- Zulassungsschein des PKW mit dem die Ausbildungsfahrt durchgeführt werden soll
- Zustimmungserklärung zur Durchführung von Ausbildungsfahrten falls das Fahrzeug nicht im Besitze des Ausbildners ist
- Fahrpraxisnachweis - es müssen die letzten drei Jahre PKW tatsächlich gelenkt worden sein.
(Zulassungsschein oder Bestätigung durch Privatperson)
-
Führerscheinentzug, Entziehung der Lenkerberechtigung und begleitende Maßnahmen
Der Führerscheinentzug (Entziehung der Lenkberechtigung) wird von der Behörde verfügt, wenn eine Person nicht verkehrs- zuverlässig oder gesundheitlich nicht mehr in der Lage ist, ein Kraftfahrzeug zu lenken. Der Verlust der Verkehrszuverlässigkeit tritt vorwiegend ein bei Lenken von Kraftfahrzeugen im alkoholisierten Zustand, eklatanten Geschwindigkeitsüberschreitungen, rücksichtslosem Verhalten im Straßenverkehr, unterwegs als "Geisterfahrer". Bei Entziehungen von 18 Monaten oder darüber kann eine Lenkberechtigung nur mehr neu erteilt werden, wozu eine neuerliche praktische Fahrprüfung abzulegen ist.
nach oben
-
Probefahrtkennzeichen
Probefahrtkennzeichen Ausstellung eines Bescheides zur Durchführung von Probefahrten, nach Vorlage einer Bestätigung durch die Wirtschaftskammer (Sektion Verkehr) - Bestätigung des Finanzamtes über die Steuer ID Nummer in Kopie sowie des Gewerbescheines in Kopie - Gebühr € 93,60
nach oben
-
Scheckkartenführerschein
Alle Informationen dazu über die Internetseite des Verkehrsministeriums
nach oben
-
Taxilenker - Ausweis
Voraussetzungen:
nach oben
- Antragstellung - formlos bei der Behörde, die nach dem Ort, in dem die Taxilenkertätigkeit ausgeübt werden soll,
örtlich in Betracht kommt
- Lenkberechtigung Klasse "B"
- keine Probezeit mehr
- Nachweis dass mindestens im Jahr davor regelmäßig KFZ tatsächlich gelenkt wurden
- Mindestalter 20 Jahre
- körperliche Leistungsfähigkeit zum Verladen von Gepäck und Unterstützung körperlich behinderter Fahrgäste.
- Vertrauenswürdigkeit innerhalb der letzten fünf Jahre muß nachweislich gegeben sein.
- Zeugnis über Ortskenntnisse, Betriebsordnung, einschlägige Gewerbevorschriften etc.
- Nachweis über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Ort des Verkehrsunfalles im Ausmaß von mindestens sechs Stunden.
- Gebühr € 50,40
-
Übungsfahrten - Bewilligung § 122
Ein Bewerber um eine Lenkberechtigung darf Übungsfahrten nur in Begleitung eines Besitzers einer Lenkberechtigung
nach oben
durchführen, der dafür eine Bewilligung der Behörde besitzt.
Voraussetzungen:
- innerhalb der letzten drei Jahre kein schwerer Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung
- mindestens 7 Jahre im Besitz der Lenkberechtigung für die Klasse "B"
- eventuelle Nachweise über noch nicht bekanntgegebene Namensänderungen
- Führerschein ( Kopie )
- Zulassungsschein des PKW's mit dem die Übungsfahrt durchgeführt werden soll
- Überprüfungsbefund des PKW's ( von ARBÖ, ÖAMTC oder Amt der Kärntner Landesregierung ) ob dieses
- Fahrzeug zur Durchführung von Übungsfahrten geeignet ist
- Zustimmungserklärung zur Durchführung von Übungsfahrten falls das Fahrzeug nicht im Besitze des Ausbildners ist
- Fahrpraxisnachweis - es müssen die letzten drei Jahre PKW tatsächlich gelenkt worden sein.( Zulassungsschein oder
Bestätigung durch Privatperson)
-
Zusätzliche Themenbereiche
Führerschein - Nachschulungen
nach oben
KFZ - Überprüfungen
Schülertransporte - Ausweis
Zulassung - Auskünfte
| Name | Funktion Zuständigkeit |
Tel. / Mobil / Fax | Stock/Zi. Hausplan |
Detail | |
|---|---|---|---|---|---|
| Juvan Manfred |
Bereichsleiter Verwaltungsstrafrecht, Verkehrs- und Kraftfahrwesen |
Tel.: Fax: |
|
1 / 115 | Detail |
| Baumgartner Alexandra |
Kanzleikraft Führerschein |
Tel.: Fax: |
|
1 / 114 | Detail |
| Gasser Barbara |
Kanzleikraft Führerschein |
Tel.: Fax: |
|
1 / 114 | Detail |
| Reitzl Claudia |
Sachbearbeiterin Verwaltungsstrafrecht, Verkehrs- und Kraftfahrwesen |
Tel.: Fax: |
|
1 / 113 | Detail |
| Sommerauer Karl |
Sachbearbeiter Kraftfahrwesen, Begutachtungsplaketten |
Tel.: Fax: |
|
1 / 116 | Detail |
