Gesundheitswesen

Leitung: Amtsärztin, Bereichsleiterin Dr. Gabriele Brandl
Adresse: Völkermarkter Ring 19, 9010 Klagenfurt am Wörthersee
E-Mail Adresse: bhkl.gesundheitswesen@ktn.gv.at
Fax: 050 536-64001
zu den Mitarbeitern

  • Amtsärztliche Gutachten und Zeugnisse

    Mutterschutzgesetz
    Straßenverkehrsordnung
    Unterbringungsgesetz
    im Auftrag der Schulbehörde
    Gewerbeverfahren
    Wasserrechtsverfahren Kärntner Pflegegesetz
    Kärntner Sozialhilfegesetz:
    - Durchführung von Heilbehandlungen
    - orthopädische Versorgung
    - Hilfe zur Erziehung und Schulbildung
    - Hilfe zur beruflichen Eingliederung
    - Hilfe durch geschützte Arbeit
    - Beschäftigungstherapie
    Adoptiv- und Pflegeelternschaft
    Vertragsbediensteten- und Lehrerdienstrechtsgesetz
    Waffengesetz
    Chemikaliengesetz
    Führerscheingesetz

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  • Badeanlagen - Überprüfung - Beratung

    Entsprechend dem Bäderhygienegesetz oder im Auftrag der Gewerbebehörde kontrollieren wir regelmäßig Badeanlagen. Im Anlassfall entnehmen wir Wasserproben bzw. veranlassen wasserhygienische Begutachtungen.
    Weiters überprüfen wir die gesetzlich vorgeschriebene Eigenkontrolle. Danach hat der Betreiber einer Badeanlage für einen ordnungsgemäßen technischen und hygienisch einwandfreien Betriebsablauf zu sorgen, regelmäßige bäderhygienische Gutachten einzuholen und Aufzeichnungen über die Eigenkontrolle zu führen.

    Im Rahmen unserer Kontrolltätigkeit bieten wir Beratung in allen medizinisch-hygienischen Badewasserangelegenheiten an.

    Kontaktperson: Frau Skriboth, Tel.Nr. 050 536-64114

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  • Freiberufliche Tätigkeiten im medizinischen Bereich

    Freiberufliche Tätigkeiten im medizinischen Bereich (z.B. Heilmasseur, diplomiertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal, diplomiertes Personal eines medizinisch-technischen Dienstes etc.) müssen vor Aufnahme dieser Tätigkeit der Bezirksverwaltungsbehörde / dem Gesundheitsamt gemeldet werden; entsprechende Nachweise sind zu erbringen.

    Kontaktperson: Frau Mag. Trötzmüller, Tel.Nr. 050 536-64201

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  • Infektionsprophylaxe - Impfungen und Impfberatung

    Wir führen sämtliche allgemein empfohlenen Impfungen entsprechend dem Österreichischen Impfplan ( http://www.bmgf.gv.at/cms/site/detail.htm?thema=CH0016&doc=CMS1038913010412 ) durch.
    Alle allgemein empfohlenen Impfungen können Sie bei uns ohne Voranmeldung zu den angeführten Impfzeiten erhalten.

    Zu diesen Zeiten beraten wir Sie auch gerne in allen Impfangelegenheiten telefonisch oder persönlich im Amt.
    Regelmäßig/jährlich führen wir Impfaktionen flächendeckend im Bezirk durch. Über die Impftermine vor Ort informiert Sie ihr zuständiges Gemeindeamt.
    Reiseimpfungen: Wir beraten sie über für Auslandsreisen notwendige Impfungen und führen diese auch durch.

    Weitere Informationen zu Reiseimpfungen erhalten sie unter (http://www.reisemed.at/impfindex.htm).

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  • Medizinisch/amtsärztliche Gutachten

    Kärntner Pflegegeldgesetz - ärztliches Gutachten zur Erhebung des Pflegebedarfes; die Anträge auf Pflegegeld sind beim zuständigen Gemeindeamt einzubringen, unsere ärztliche Begutachtung erfolgt nach Kontaktaufnahme mit dem Antragsteller.

    Kärntner Sozialhilfegesetz - Erstellung von Sozialmedizinischen Erhebungsberichten oder ärztlichen Gutachten;
    Zweck: Versorgung mit Heilbehandlungen, orthopädische Versorgungen, Hilfe zur Erziehung und Schulbildung, Hilfe zur beruflichen Eingliederung, Hilfe durch geschützte Arbeit, Beschäftigungstherapie oder Sonstiges;
    Die Anträge sind über das zuständige Gemeindeamt einzubringen, die Begutachtung unsererseits erfolgt nach Kontaktaufnahme mit dem Antragsteller. Detailauskünfte gibt der Bereich Soziales.

    Begutachtung der dauernden starken Gehbehinderung zur Erlangung
    eines Ausweises gem. § 29 b StVO (= "Parkausweis für Gehbehinderte"); bitte aktuelle Befunde mitbringen.

    Medizinische Begutachtung des Nachbarschaftsschutzes im Hinblick auf gewerbliche Emissionen (Beeinträchtigung durch Lärm, Staub, Geruch, Luftschadstoffe durch Gewerbebetriebe) im Auftrag der Gewerbebehörde.

    Begutachtung der Eignung zum Lenken eines Kraftfahrzeuges - "Führerscheinuntersuchung"; die Untersuchung und Begutachtung erfolgt im Auftrag des Kraftfahrreferates - Bereich - Sicherheit und Verkehr.

    Ausstellen einer ärztlichen Bescheinigung zur Gurten- oder Sturzhelmbefreiung; bitte aktuelle Befunde mitbringen.

    Bescheinigung nach § 3 Mutterschutzgesetz - vorzeitiger Mutterschutz bei gesundheitlichen Problemen in der Schwangerschaft - "Freistellung".
    Ein aktueller frauenfachärztlicher Befund ist mitzubringen.

    Unterbringungsgesetz - Einweisung eines psychisch Kranken bei akuter Gefährdung in eine psychiatrische Abteilung - Kontaktaufnahme jederzeit entweder direkt oder über die Exekutive.

    Für alle übrigen amtsärztlichen Gutachten empfiehlt sich eine telefonische Kontaktaufnahme mit dem Sekretariat - das Mitbringen von einschlägigen Befunden ist immer hilfreich.

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  • Meldepflichtige Infektionserkrankungen

    Bei meldepflichtigen Infektionserkrankungen (Tuberkulose, Salmonellenerkrankungen, Typhus, etc.) führen wir Erhebungen durch, um eventuell gefährdete Kontaktpersonen herauszufinden und die Notwendigkeit einer weiteren Diagnostik oder Behandlung abzuklären. Wir beraten Sie in diesem Zusammenhang auch über hygienische Vorsorgemaßnahmen, um die Ausbreitung solcher Krankheiten zu verhindern.


    Spezielle Maßnahmen nach Epidemie-, Tuberkulosegesetz und Verordnungen:

    Beim Auftreten bestimmter Infektionserkrankungen, speziell Tuberkulose, müssen sich Erkrankte, mögliche Kontaktpersonen oder auch spezielle Risikogruppen Lungenröntgenuntersuchungen, bei Bedarf auch speziellen Tuberkulintestungen oder Stuhluntersuchungen (z.B.: Bei Salmonellenerkrankungen) unterziehen.

    Diese Maßnahmen werden von uns organisiert, die Betroffenen werden schriftlich dazu eingeladen.

    Wir regeln auch den Kostenersatz bei behördlich angeordneten Maßnahmen.

    Kontaktperson: Frau Skriboth, Tel.Nr. 05 0536 - 64 115

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  • Substitutionsangelegenheiten

    einschlägige Kontaktadressen:

    - Ambulatorium für Drogenkranke des Landes Kärnten und der Landeshauptstadt Klagenfurt,
    Rudolfsbahngürtel 30, 9020 Klagenfurt, Tel.Nr. 0463 - 590712

    - Abteilung für Neurologie und Psychosomatik, LKH Villach

    - Zentrum für seelische Gesundheit, LKH Klagenfurt


    Suchtprävention

    - Landesstelle-Suchtprävention
    Bahnhofstraße 24/V, 9020 Klagenfurt
    Tel.Nr. 05 0536 - 31281

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  • Suchtmedizinische Angelegenheiten

    In der Bezirksverwaltungsbehörde / dem Gesundheitsamt werden von einschlägig ausgebildeten Ärzten Erstbegutachtungen im Sinne des Suchtmittelgesetzes durchgeführt. Wenn notwendig, werden weiterführende Maßnahmen angeordnet und überwacht.

    Kontaktperson: Frau Dielacher, Tel.Nr. 050 536-64113

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  • Trinkwasserangelegenheiten

    Trinkwasser ist ein Lebensmittel!
    Wer Trinkwasser in Verkehr bringt (Betreiber einer Wasserversorgungsanlage, Wassergenossenschaft, Wassergemeinschaft, Gewerbebetrieb, etc.) muss dafür sorgen, dass die Wasserqualität einwandfrei ist. Zu diesem Zweck ist die Anlage regelmäßig zu warten, entsprechende Aufzeichnungen müssen geführt werden; das Wasser ist regelmäßig durch eine autorisierte Anstalt oder autorisierte Firma untersuchen zu lassen. Befunde und Gutachten über diese Untersuchungen sind laut Trinkwasserverordnung umgehend an die zuständige Behörde weiterzuleiten.

    Im Rahmen der von uns durchgeführten Kontrolltätigkeit bieten wir an, Wasserproben fachgerecht zu entnehmen und sie gegen Kostenersatz an eine autorisierte Anstalt zur Untersuchung zu verbringen. Darüber hinaus beraten wir Sie gerne in allen medizinisch hygienischen Trinkwasserangelegenheiten.

    Kontaktperson: Frau Skriboth, Tel.Nr. 050 536-64114

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  • Zusätzliche Themenbereiche

    Ärztliche Untersuchungen
    Krankenanstalten - sanitätspolizeiliche Aufsicht und Überwachung
    Krankheiten - übertragbare, Verhütung und Bekämpfung
    Kurortewesen
    Lebensmittelhygiene
    Leichen und Bestattungswesen
    Leichenpässe
    Mutter-Kind-Pass- Untersuchung
    Seuchenvorsorge
    Unterbringungsgesetz
    Wasserproben

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Name Funktion
Zuständigkeit
Tel. / Mobil / Fax Stock/Zi.
Hausplan
Detail
Brandl Gabriele, Dr. Amtsärztin, Bereichsleiterin
Gesundheitswesen
Tel.:
Fax:
050 536-64111
050 536-64110
EG / 13  Detail 
Bayer Manfred, Dr. Jugendfürsorgearzt
Tel.:
Fax:
050 536 64116
050 536 64110
EG / 11  Detail 
Dielacher Gudrun Sachbearbeiterin
Suchtgiftangelegenheiten
Tel.:
Fax:
050 536-64115
050 536-64110
EG / 12  Detail 
Hoja Gabriele, Dr. Jugendfürsorgeärztin
Tel.:
Fax:
050 536-64121
050 536-64110
EG / 10  Detail 
Kenda Karin Kanzleikraft
Sekretariat - Gesundheitswesen
Tel.:
Fax:
050 536-64112
050 536-64110
EG / 12  Detail 
Skriboth Doris Sachbearbeiterin
Impfwesen, anzeigepflichtige Infektionskrankheiten
Tel.:
Fax:
050 536-64114
050 536-64110
EG / 15  Detail 
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