Pass / Fremdenrecht

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Adresse: Tiroler Straße 16, 9800 Spittal an der Drau
E-Mail Adresse: bhsp.pass@ktn.gv.at
Fax: 050 536-62333
zu den Mitarbeitern

  • Aufenthaltsbewilligung (ausgenommen EU-Bürger)

    Fremde, das sind Personen, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, brauchen wenn sie

    • sich in Österreich niederlassen
    • in Österreich einer Erwerbstätigkeit nachgehen

    einen Aufenthaltstitel (Niederlassungsbewilligung, Aufenthaltserlaubnis). Die Verlängerung einer solchen Bewilligung ist bei der Fremdenpolizei zu beantragen.

    EU-Bürger, die nach dem 01.01.2006 nach Österreich kommen, müssen, wenn Sie länger als 3 Monate hier bleiben, bei der Behörde eine "Anmeldebescheinigung" beantragen.

    Damit Sie alle notwendigen Unterlagen bereits mitnehmen können, ist eine telefonische Kontaktaufnahme mit uns unter folgenden Telefonnummern

    050 536-62269 Frau Ebner Ingrid 
    050 536-62308 Frau Pacher Elke
    050 536-62270 Frau Kalt Verena

    von Vorteil.

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Name Funktion
Zuständigkeit
Tel. / Mobil / Fax Stock/Zi.
Hausplan
Detail
Ebner Ingrid Sachbearbeiterin
Fremdenrecht
Tel.:
050 536-62269
EG / 12  Detail 
Kalt Verena
Fremdenrecht
Tel.:
050 536-62270
EG / 12  Detail 
Millechner Herbert
Passrecht
Tel.:
050 536-62271
EG / 11  Detail 
Pacher Elke
Fremdenrecht
Tel.:
050 536-62308
EG / 12  Detail 
Ratheiser Sigrid
Passrecht
Tel.:
050 536-62206
EG / 11  Detail 
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