Jagd / Fischerei / Grundverkehr

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Adresse: Tiroler Straße 16, 9800 Spittal an der Drau
E-Mail Adresse: bhsp.grundverkehr@ktn.gv.at
Fax: 050 536-62233
zu den Mitarbeitern

  • Fischereirecht

    • Ausstellung von Jahresfischerkarten (Antragsformular liegt im Amtsgebäude I auf bzw. ist über die Homepage     der BH Spittal a. d. Drau - Formulare: Land- und Forstwirtschaft herunterzuladen (->), Beilagen: Unterweisung,      1 Lichtbild, anfallende Gebühren: € 50,05)
    • Ausstellung von Fischergastkarten (Antrag ist seitens des Fischereiberechtigten zu stellen, Antragsformular liegt      im Amtsgebäude auf bzw. ist über die Homepage der BH Spittal a. d. Drau, Formulare - Land und Forstwirtschaft      herunterzuladen (->), anfallende Gebühren bei der Ausstellung: € 21,80, Abrechnung ausgegebener      Fischergastkarten: für 1 Woche: à € 4,52, für 4 Wochen: à € 11,30);      Beizulegen ist weiters eine Liste, an wem die Fischereigastkarten ausgegeben wurden.
    • Vereidigung von Fischereischutzorganen (der Antrag (formlos) ist vom Fischereiberechtigten zu stellen.     Seitens des Fischereiaufsichtsorganes sind folgende Unterlagen vorzulegen:
      • Prüfungszeugnis
      • gültige Jahresfischerkarte (mit Einzahlungsbeleg)
      • Staatsbürgerschaftsnachweis
      • Geburtsurkunde
      • 1 Lichtbild
        anfallende Gebühren: € 13,20             
    • Kenntnisnahme von Fischereipachtverträgen (dem Antrag (formlos) ist der Fischereipachtvertrag (2-fach) anzuschließen)
    • Vormerkungen im Fischereikataster (dem Antrag (formlos) ist das zu Grunde liegende Rechtsgeschäft oder der Besitztitel anzuschließen).

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  • Grundverkehr

    Genehmigung von Rechtsgeschäften an:
    land- oder forstwirtschaftlichen Grundstücken 
    Baugrundstücken und dem
    Ausländergrundverkehr


    Grundverkehrskommission
    Vorsitzender: BH Dr. Klaus Brandner

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  • Jagdrecht

    • Vereidigung von Jagdschutzorganen (Antrag (formlos) ist vom Jagdausübungsberechtigten zu stellen, seitens des Jagdschutzorganes sind folgende Unterlagen vorzulegen:
      • Prüfungszeugnis
      • Staatsbürgerschaftsnachweis
      • Geburtsurkunde
      • gültige Jagdkarte (mit Einzahlungsbeleg)
      • 1 Lichtbild

    anfallende Kosten: € 13,20)

    • Genehmigung von Jagdpachtverträgen (dem Antrag (formlos) ist der Jagdpachtvertrag in 4-facher Aus- fertigung anzuschließn, vom Pächter sind folgende Unterlagen vorzulegen:
      • Staatsbürgerschaftsnachweis
      • Geburtsurkunde
      • gültige Jagdkarte (mit Einzahlungsbeleg) und Nachweis, dass er bereits mindestens 3 volle Jahre ununterbrochen im Besitz einer gültigen Jagdkarte war.
    • Jagdgebietsfeststellungen Ein Eigenjagdgebiet ist eine demselben Eigentümer gehörende, zusammenhängende jagdlich nutzbare Grundfläche von mindestens 115 ha.  Für jedes anzumeldende Eigenjagdgebiet sind dem Antrag (formlos) ein Grundbuchsauszug nach dem neuesten Besitzstand und ein Lageplan des Vermessungsamtes anzuschließen.

     

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  • Pyrotechnikgesetz

    • Böllerschießen
    • Feuerwerke der Klasse III und IV

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  • Schieß- und Sprengmittelgesetz

    Sprengmittelbezugsscheine (Antragsformular liegt im Amtsgebäude I auf bzw. kann über die Homepage der
    BH-Spittal a. d. Drau - Formulare: Sicherheit heruntergeladen werden (->), anfallende Gebühr: € 2,10) 

    Bezugsbücher
    Sprengmittellager
    Verläßlichkeitsbescheinigungen

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  • Waffenrecht

    • Ausstellung von Waffenpässen und Waffenbesitzkarten
      • Anträge liegen bei uns auf.
      • Dem Antrag ist ein psychologisches Gutachten oder eine gültige Jagdkarte oder die Mitgliedschaft zu einem Schieß-sportverein anzuschließen.
    • Ausstellung eines Europäischen Feuerwaffenpasses
      • Anträge liegen bei uns auf.
      • Dem Antrag sind eine gültige Jagdkarte
        und die Meldebestätigung der gemeldeten Waffen anzuschließen.

    Achtung:
    Wichtiger Hinweis zum Europäischen Feuerwaffenpass!

    Aufgrund einer Änderung im Waffengesetz 1997 durch Änderung des Waffenrechtes d. BmfInneres vom 12.07.2002, Zahl 13.000/-967-V/7/02, kann die Gültigkeit eines Europäischen Feuerwaffenpasses nur dann verlängert werden, wenn der Antrag auf Verlänge-rung vor Ablauf der Gültigkeitsdauer gestellt wird.


    Hiefür fallen an Gebühren € 13,20 "Feste Gebühr Bund" für den zu stellenden Antrag auf Verlängerung und € 6,50 "Pauschalgebühr Land" an.

    Sollte der Antrag erst nach Ablauf der Gültigkeitsdauer des EU-WP gestellt werden, kommt nur eine Neuausstellung des Europäischen Feuerwaffenpasses in Betracht.

    Dafür ist eine Gebühr von € 13,20 "Feste Gebühr Bund" für den zu stellenden Antrag und € 43,00 "Pauschlgebühr Land" für die Ausstellung zu entrichten.

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Name Funktion
Zuständigkeit
Tel. / Mobil / Fax Stock/Zi.
Hausplan
Detail
Bodner Heidrun
Sekretariat
Tel.:
050 536-62213
1 / 105  Detail 
Illgoutz Gerhild , Mag. Fachreferatsleiterin
Jagd, Fischerei, Waffen, Grundverkehr
Tel.:
050 536-62265
1 / 105  Detail 
Mortsch Monja
Sekretariat
Tel.:
050 536-62213
1 / 105  Detail 
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