Jagd / Fischerei / Grundverkehr
| Adresse: | Tiroler Straße 16, 9800 Spittal an der Drau |
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| E-Mail Adresse: | bhsp.grundverkehr@ktn.gv.at |
| Fax: | 050 536-62233 |
- Fischereirecht
- Grundverkehr
- Jagdrecht
- Pyrotechnikgesetz
- Schieß- und Sprengmittelgesetz
- Waffenrecht
Gerne beraten und unterstützen wir Sie in folgenden Themenbereichen
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Fischereirecht
- Ausstellung von Jahresfischerkarten (Antragsformular liegt im Amtsgebäude I auf bzw. ist über die Homepage der BH Spittal a. d. Drau - Formulare: Land- und Forstwirtschaft herunterzuladen (->), Beilagen: Unterweisung, 1 Lichtbild, anfallende Gebühren: € 50,05)
- Ausstellung von Fischergastkarten (Antrag ist seitens des Fischereiberechtigten zu stellen, Antragsformular liegt im Amtsgebäude auf bzw. ist über die Homepage der BH Spittal a. d. Drau, Formulare - Land und Forstwirtschaft herunterzuladen (->), anfallende Gebühren bei der Ausstellung: € 21,80, Abrechnung ausgegebener Fischergastkarten: für 1 Woche: à € 4,52, für 4 Wochen: à € 11,30); Beizulegen ist weiters eine Liste, an wem die Fischereigastkarten ausgegeben wurden.
- Vereidigung von Fischereischutzorganen (der Antrag (formlos) ist vom Fischereiberechtigten zu stellen. Seitens des Fischereiaufsichtsorganes sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Prüfungszeugnis
- gültige Jahresfischerkarte (mit Einzahlungsbeleg)
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Geburtsurkunde
- 1 Lichtbild
anfallende Gebühren: € 13,20 - Kenntnisnahme von Fischereipachtverträgen (dem Antrag (formlos) ist der Fischereipachtvertrag (2-fach) anzuschließen)
- Vormerkungen im Fischereikataster (dem Antrag (formlos) ist das zu Grunde liegende Rechtsgeschäft oder der Besitztitel anzuschließen).
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Grundverkehr
Genehmigung von Rechtsgeschäften an:
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land- oder forstwirtschaftlichen Grundstücken
Baugrundstücken und dem
Ausländergrundverkehr
Grundverkehrskommission
Vorsitzender: BH Dr. Klaus Brandner
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Jagdrecht
- Vereidigung von Jagdschutzorganen (Antrag (formlos) ist vom Jagdausübungsberechtigten zu stellen, seitens des Jagdschutzorganes sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Prüfungszeugnis
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Geburtsurkunde
- gültige Jagdkarte (mit Einzahlungsbeleg)
- 1 Lichtbild
anfallende Kosten: € 13,20)
- Genehmigung von Jagdpachtverträgen (dem Antrag (formlos) ist der Jagdpachtvertrag in 4-facher Aus- fertigung anzuschließn, vom Pächter sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Geburtsurkunde
- gültige Jagdkarte (mit Einzahlungsbeleg) und Nachweis, dass er bereits mindestens 3 volle Jahre ununterbrochen im Besitz einer gültigen Jagdkarte war.
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Jagdgebietsfeststellungen Ein Eigenjagdgebiet ist eine demselben Eigentümer gehörende, zusammenhängende jagdlich nutzbare Grundfläche von mindestens 115 ha. Für jedes anzumeldende Eigenjagdgebiet sind dem Antrag (formlos) ein Grundbuchsauszug nach dem neuesten Besitzstand und ein Lageplan des Vermessungsamtes anzuschließen.
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- Vereidigung von Jagdschutzorganen (Antrag (formlos) ist vom Jagdausübungsberechtigten zu stellen, seitens des Jagdschutzorganes sind folgende Unterlagen vorzulegen:
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Pyrotechnikgesetz
- Böllerschießen
- Feuerwerke der Klasse III und IV
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Schieß- und Sprengmittelgesetz
Sprengmittelbezugsscheine (Antragsformular liegt im Amtsgebäude I auf bzw. kann über die Homepage der
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BH-Spittal a. d. Drau - Formulare: Sicherheit heruntergeladen werden (->), anfallende Gebühr: € 2,10)
Bezugsbücher
Sprengmittellager
Verläßlichkeitsbescheinigungen
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Waffenrecht
- Ausstellung von Waffenpässen und Waffenbesitzkarten
- Anträge liegen bei uns auf.
- Dem Antrag ist ein psychologisches Gutachten oder eine gültige Jagdkarte oder die Mitgliedschaft zu einem Schieß-sportverein anzuschließen.
- Anträge liegen bei uns auf.
- Dem Antrag sind eine gültige Jagdkarte
und die Meldebestätigung der gemeldeten Waffen anzuschließen.
Achtung:
Wichtiger Hinweis zum Europäischen Feuerwaffenpass!
Aufgrund einer Änderung im Waffengesetz 1997 durch Änderung des Waffenrechtes d. BmfInneres vom 12.07.2002, Zahl 13.000/-967-V/7/02, kann die Gültigkeit eines Europäischen Feuerwaffenpasses nur dann verlängert werden, wenn der Antrag auf Verlänge-rung vor Ablauf der Gültigkeitsdauer gestellt wird.
Hiefür fallen an Gebühren € 13,20 "Feste Gebühr Bund" für den zu stellenden Antrag auf Verlängerung und € 6,50 "Pauschalgebühr Land" an.
Sollte der Antrag erst nach Ablauf der Gültigkeitsdauer des EU-WP gestellt werden, kommt nur eine Neuausstellung des Europäischen Feuerwaffenpasses in Betracht.
Dafür ist eine Gebühr von € 13,20 "Feste Gebühr Bund" für den zu stellenden Antrag und € 43,00 "Pauschlgebühr Land" für die Ausstellung zu entrichten.
| Name | Funktion Zuständigkeit |
Tel. / Mobil / Fax | Stock/Zi. Hausplan |
Detail | |
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| Bodner Heidrun |
Sekretariat |
Tel.: |
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1 / 105 | Detail |
| Illgoutz Gerhild , Mag. |
Fachreferatsleiterin Jagd, Fischerei, Waffen, Grundverkehr |
Tel.: |
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1 / 105 | Detail |
| Mortsch Monja |
Sekretariat |
Tel.: |
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1 / 105 | Detail |
