Gewerbe und Wirtschaft

Leitung: Bereichsleiter Mag. Klaus Pletschko
Adresse: Hauptplatz 28, 9300 St.Veit/Glan
E-Mail Adresse: bhsv.gewerbe@ktn.gv.at
Fax: 050 536-68200
zu den Mitarbeitern

  • Allgemeines

    Eine gewerbliche Tätigkeit darf nur ausgeübt werden, wenn eine aufrechte Gewerbeberechtigung besteht.

    Das Recht zur Gewerbeausübung entsteht entweder mit der Gewerbeanmeldung bei der für den Standort der Gewerbeberechtigung örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaften oder Magistrat), wenn alle erforderlichen Unterlagen (siehe Anmeldeformular) bei der Gewerbebehörde eingelangt sind, oder erst mit Rechtskraft des erforderlichen Bescheides der Bezirksverwaltungsbehörde.

    Die Gewerbe werden eingeteilt in

    - reglementierte Gewerbe (Befähigungsnachweis/Meisterprüfung/Zeugnisse)
    - freie Gewerbe (kein Befähigungsnachweis erforderlich) und
    - Teilgewerbe


    Unter Befähigungsnachweis ist der Nachweis zu verstehen, dass der Einschreiter die fachlichen, einschließlich der kaufmännischen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen besitzt, um die Tätigkeiten des betreffenden Gewerbes selbständig ausführen zu können. Der Befähigungsnachweis ist durch die Gewerbeordnung oder durch eine Verordnung des Wirtschaftsministers festgelegt.

    Wenn der vorgeschriebene Befähigungsnachweis nicht erbracht wird, kann ein gewerberechtlicher Geschäftsführer, der den Befähigungsnachweis hat, angestellt werden.

    Kosten

    Die Kosten für Gebühren und Verwaltungsabgaben für eine Gewerbeanmeldung betragen:

    € 56,60 für Einzelpersonen
    € 73,00 für juristische Personen


    Wenn Sie erstmalig einen Betrieb gründen und Beratung durch die Wirtschaftskammer in Anspruch nehmen, sind Sie u.a. von den Kosten für Gebühren und Verwaltungsabgaben befreit (Neugründungsförderungsgesetz).

    Mit dem Entstehen der Gewerbeberechtigung entsteht auch die Pflichtversicherung bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft.

    Überdies ist eine jährliche Umlage bei der Wirtschaftskammer zu entrichten.

    Meldepflichten


    Auch Änderungen wie z.B. Betriebsverlegungen, weitere Betriebsstätten, Namens- und Firmenwortlautänderungen, Ausscheiden eines Geschäftsführers sind bei der Bezirksverwaltungsbehörde meldepflichtig.

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  • zusätzliche Themenbereiche

    Abfallwirtschaftskonzept
    Abwasser
    Ausverkauf
    Bäder - Bäderhygienerecht
    Betriebsanlagenrecht
    Betriebstankstellen
    Chemikalien
    Campingwesen
    Dampfkesselwesen
    Firmenbuchangelegenheiten
    Flüssiggasanlagen Fortbetrieb von Gewerben
    Fremdenverkehr
    Gewerbeordnung
    Gewerberegister
    Güter- u. Nahverkehr - Bestellung (Tafeln)
    Güterbeförderung - Frächter
    Hotelwagengewerbe
    Integrierter Betrieb
    Immissionsschutzgesetz - Luft
    Kinowesen
    Konzession
    Mineralrohstoff-Gesetz
    Mietwagengewerbe
    Rohrleitungsgesetz
    Schlepplifte
    Schotterentnahme
    Seilbahnen
    Standortverlegungen
    Strahlenschutz/allgemein
    Taxigewerbe
    Verfahrenskoordination
    Vollstreckungsangelegenheiten

    Katastrophenschutz und Landesverteidigung

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Name Funktion
Zuständigkeit
Tel. / Mobil / Fax Stock/Zi.
Hausplan
Detail
Pletschko Klaus, Mag. Bereichsleiter
Gewerberecht
Tel.:
Mobil:
Fax:
050 536-68236
0664 80536 68348
050 536-68200
2 / 206  Detail 
Irasch Gabriele
Gewerberecht
Tel.:
Fax:
050 536-68206
050 536-68200
2 / 207  Detail 
Maier Horst Sachbearbeiter
Katastrophenschutz und Landesverteidigung
Tel.:
Mobil:
Fax:
050 536-68314
0664 80536 68314
050 536-68300
AG II / EG / 7  Detail 
Schöffmann Margarita Sachbearbeiterin
Gewerberecht
Tel.:
Fax:
050 536-68223
050 536-68200
2 / 209  Detail 
Wolfger Sonja
Gewerberecht
Tel.:
Fax:
050 536-68238
050 536-68200
2 / 208  Detail 
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