Gewerbe und Wirtschaft
| Leitung: | Bereichsleiter Mag. Klaus Pletschko |
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| Adresse: | Hauptplatz 28, 9300 St.Veit/Glan | |
| E-Mail Adresse: | bhsv.gewerbe@ktn.gv.at | |
| Fax: | 050 536-68200 | |
- Allgemeines
- Buschenschank
- Feuerpolizei
- Filialen (weitere Betriebsstätten)
- Gastgewerbe
- Geschäftsführer
- Gewerbean- u. -abmeldung
- Gewerbeschein
- Glücksspiel u. -automaten
- Preisauszeichnungs- und Qualitätsklassengesetz
- zusätzliche Themenbereiche
Gerne beraten und unterstützen wir Sie in folgenden Themenbereichen
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Allgemeines
Eine gewerbliche Tätigkeit darf nur ausgeübt werden, wenn eine aufrechte Gewerbeberechtigung besteht.
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Das Recht zur Gewerbeausübung entsteht entweder mit der Gewerbeanmeldung bei der für den Standort der Gewerbeberechtigung örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaften oder Magistrat), wenn alle erforderlichen Unterlagen (siehe Anmeldeformular) bei der Gewerbebehörde eingelangt sind, oder erst mit Rechtskraft des erforderlichen Bescheides der Bezirksverwaltungsbehörde.
Die Gewerbe werden eingeteilt in
- reglementierte Gewerbe (Befähigungsnachweis/Meisterprüfung/Zeugnisse)
- freie Gewerbe (kein Befähigungsnachweis erforderlich) und
- Teilgewerbe
Unter Befähigungsnachweis ist der Nachweis zu verstehen, dass der Einschreiter die fachlichen, einschließlich der kaufmännischen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen besitzt, um die Tätigkeiten des betreffenden Gewerbes selbständig ausführen zu können. Der Befähigungsnachweis ist durch die Gewerbeordnung oder durch eine Verordnung des Wirtschaftsministers festgelegt.
Wenn der vorgeschriebene Befähigungsnachweis nicht erbracht wird, kann ein gewerberechtlicher Geschäftsführer, der den Befähigungsnachweis hat, angestellt werden.
Kosten
Die Kosten für Gebühren und Verwaltungsabgaben für eine Gewerbeanmeldung betragen:
€ 56,60 für Einzelpersonen
€ 73,00 für juristische Personen
Wenn Sie erstmalig einen Betrieb gründen und Beratung durch die Wirtschaftskammer in Anspruch nehmen, sind Sie u.a. von den Kosten für Gebühren und Verwaltungsabgaben befreit (Neugründungsförderungsgesetz).
Mit dem Entstehen der Gewerbeberechtigung entsteht auch die Pflichtversicherung bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft.
Überdies ist eine jährliche Umlage bei der Wirtschaftskammer zu entrichten.
Meldepflichten
Auch Änderungen wie z.B. Betriebsverlegungen, weitere Betriebsstätten, Namens- und Firmenwortlautänderungen, Ausscheiden eines Geschäftsführers sind bei der Bezirksverwaltungsbehörde meldepflichtig.
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zusätzliche Themenbereiche
Abfallwirtschaftskonzept
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Abwasser
Ausverkauf
Bäder - Bäderhygienerecht
Betriebsanlagenrecht
Betriebstankstellen
Chemikalien
Campingwesen
Dampfkesselwesen
Firmenbuchangelegenheiten
Flüssiggasanlagen Fortbetrieb von Gewerben
Fremdenverkehr
Gewerbeordnung
Gewerberegister
Güter- u. Nahverkehr - Bestellung (Tafeln)
Güterbeförderung - Frächter
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Integrierter Betrieb
Immissionsschutzgesetz - Luft
Kinowesen
Konzession
Mineralrohstoff-Gesetz
Mietwagengewerbe
Rohrleitungsgesetz
Schlepplifte
Schotterentnahme
Seilbahnen
Standortverlegungen
Strahlenschutz/allgemein
Taxigewerbe
Verfahrenskoordination
Vollstreckungsangelegenheiten
Katastrophenschutz und Landesverteidigung
| Name | Funktion Zuständigkeit |
Tel. / Mobil / Fax | Stock/Zi. Hausplan |
Detail | |
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| Pletschko Klaus, Mag. |
Bereichsleiter Gewerberecht |
Tel.: Mobil: Fax: |
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2 / 206 | Detail |
| Irasch Gabriele |
Gewerberecht |
Tel.: Fax: |
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2 / 207 | Detail |
| Maier Horst |
Sachbearbeiter Katastrophenschutz und Landesverteidigung |
Tel.: Mobil: Fax: |
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AG II / EG / 7 | Detail |
| Schöffmann Margarita |
Sachbearbeiterin Gewerberecht |
Tel.: Fax: |
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2 / 209 | Detail |
| Wolfger Sonja |
Gewerberecht |
Tel.: Fax: |
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2 / 208 | Detail |
