Gesundheit

Leitung: Bereichsleiter und Amtsarzt Dr. Karl WEDENIG
Adresse: Meister-Friedrich-Straße 4, 9500 Villach
E-Mail Adresse: bhvl.gesundheitsamt@ktn.gv.at
Fax: 050 536-61138
zu den Mitarbeitern

  • Badeanlagen

    Überprüfung und Beratung
    Entsprechend dem Bäderhygienegesetz oder im Auftrag der Gewerbebehörde kontrollieren wir regelmäßig Badeanlagen. Im Anlassfall entnehmen wir Wasserproben bzw. veranlassen wasserhygienische Begutachtungen. Weiters überprüfen wir die gesetzlich vorgeschriebene Eigenkontrolle. Danach hat der Betreiber einer Badeanlage für einen ordnungsgemäßen technischen und hygienisch einwandfreien Betriebsablauf zu sorgen, regelmäßige bäderhygienische Gutachten einzuholen und Aufzeichnungen über die Eigenkontrolle zu führen.

    Im Rahmen unserer Kontrolltätigkeit bieten wir Beratung in allen medizinisch-hygienischen Badewasserangelegenheiten an.

    Alle nicht gewerbsmäßig genutzten Badeanlagen, welchen mehr als 6 Wohneinheiten zur Verfügung stehen, sind bäderhygienerechtliche zu genehmigen. Die Genehmigungsverfahren werden von uns durchgeführt.

    Kontaktperson:    Frau Renate BRENNER   Tel.Nr. 050 536-61131

    Infektionsprophylaxe - Impfungen und Impfberatung

    Wir führen sämtliche allgemein empfohlenen Impfungen entsprechend dem Österreichischen Impfplan
    http://www.bmgfj.gv.at/cms/site/thema.html?channel=CH0780
    durch.
    Alle allgemein empfohlenen Impfungen können Sie bei uns ohne Voranmeldung zu den angeführten Impfzeiten erhalten.
    Zu diesen Zeiten beraten wir Sie auch gerne in allen Impfangelegenheiten telefonisch oder persönlich im Amt.
    Regelmäßig / jährlich führen wir Impfaktionen flächendeckend im Bezirk durch. Über die Impftermine vor Ort informiert Sie ihr zuständiges Gemeindeamt.
    Reiseimpfungen: Wir beraten sie über für Auslandsreisen notwendige Impfungen und führen diese auch durch.

    Weitere Informationen zu Reiseimpfungen erhalten sie unter   http://www.reisemed.at.

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  • Chemikalienrecht - Giftbezug

    Chemikalienrecht - Giftbezug Der Bezug von bestimmten Chemikalien und von Giften ist genehmigungspflichtig.
    Anträge sind bei der Bezirksverwaltungsbehörde einzubringen.

    Kontaktperson:    Frau Renate BRENNER   Tel.Nr. 05 0536 - 61131

    Schuluntersuchungen - schulärztliche Angelegenheiten, Kindergartenuntersuchungen

    Wir untersuchen vorsorgemedizinisch regelmäßig Schulkinder und Kindergartenkinder im Bezirk. Wir beraten weiters gerne in sämtlichen medizinischen Angelegenheiten, den Schul- und Kindergartenbesuch Ihrer Kinder betreffend (Schulreife aus medizinischer Sicht, Feststellung eines allfälligen Förderbedarfes, etc.). Wir vermitteln weiterführende Diagnostik, Beratung und Therapie bei Lern-, Verhaltens- und Erziehungsschwierigkeiten.
    Wir erstellen schulärztliche Gutachten für Schulleitung und Schulbehörde.

    Kontaktpersonen:   die oben angeführten Ärzte oder das Sekretariat

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  • freiberufliche Tätigkeiten im medizinischen Bereich

    Freiberufliche Tätigkeiten im medizinischen Bereich (z.B. Heilmasseur, diplomiertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal, diplomiertes Personal eines medizinisch-technischen Dienstes etc.) müssen vor Aufnahme dieser Tätigkeit der Bezirksverwaltungsbehörde / dem Gesundheitsamt gemeldet werden; entsprechende Nachweise sind zu erbringen.

    Kontaktperson:   Frau Renate BRENNER   Tel.Nr. 050 536-61131

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  • Impfung gegen Gebärmutterhalscarzinom

    zweithäufige krebsbedingte Todesursache junger Frauen in Europa

    Diese Krebsart wird verursacht durch das humane Papillomvirus (= HPV). Gegen diese Viruserkrankung gibt es nun eine Impfung, welche damit nicht nur vor Gebärmutterhalskrebs sondern auch vor anderen, durch dieses Virus verursachten Erkrankungen, wie Genitalwarzen, etc. schützt.
    Entsprechend der Produktzulassung können Frauen von 16 - 26 Jahren sowie Kinder und Jugendliche von 9 - 15 Jahren geimpft werden.
    Für einen vollständigen Impfschutz sind drei Teilimpfungen (1. Impfung, zwei Monate danach 2. Impfung, sechs Monate danach 3. Impfung) notwendig.
    Pro Impfung werden EUR 130,-- Impfgebühr eingehoben.
    Auskünfte zur Impfung erhalten Sie telefonisch im Gesundheitsamt unter 050 536-61135, ausführlich informiert die Homepage der Österreichischen Krebshilfe unter  www.krebshilfe.net/information/vorsorge/frauen/hpv.shtm

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  • Medizinische / amtsärztliche Gutachten

    Kärntner Pflegegeldgesetz - ärztliches Gutachten zur Erhebung des Pflegebedarfes; die Anträge auf Pflegegeld sind beim zuständigen Gemeindeamt einzubringen, unsere ärztliche Begutachtung erfolgt nach Kontaktaufnahme mit dem Antragsteller.

    Kärntner Sozialhilfegesetz - Erstellung von Sozialmedizinischen Erhebungsberichten oder ärztlichen Gutachten;
    Zweck: Versorgung mit Heilbehandlungen, orthopädische Versorgungen, Hilfe zur Erziehung und Schulbildung, Hilfe zur beruflichen Eingliederung, Hilfe durch geschützte Arbeit, Beschäftigungstherapie oder Sonstiges;
    Die Anträge sind über das zuständige Gemeindeamt einzubringen, die Begutachtung unsererseits erfolgt nach Kontaktaufnahme mit dem Antragsteller. Detailauskünfte gibt der Bereich  Soziales.

    Begutachtung der dauernden starken Gehbehinderung zur Erlangung
    eines Ausweises gem. § 29 b StVO (= "Parkausweis für Gehbehinderte");
    bitte aktuelle Befunde mitbringen.

    Medizinische Begutachtung des Nachbarschaftsschutzes im Hinblick auf gewerbliche Emissionen (Beeinträchtigung durch Lärm, Staub, Geruch, Luftschadstoffe durch Gewerbebetriebe) im Auftrag der Gewerbebehörde.

    Begutachtung der Eignung zum Lenken eines Kraftfahrzeuges - "Führerscheinuntersuchung"; die Untersuchung und Begutachtung erfolgt im Auftrag des Kraftfahrreferates - Bereich - Sicherheit und Verkehr.

    Ausstellen einer ärztlichen Bescheinigung zur Gurten- oder Sturzhelmbefreiung;
    bitte aktuelle Befunde mitbringen.

    Bescheinigung nach § 3 Mutterschutzgesetz - vorzeitiger Mutterschutz bei gesundheitlichen Problemen in der Schwangerschaft - "Freistellung".
    Ein aktueller frauenfachärztlicher Befund ist mitzubringen.

    Unterbringungsgesetz - Einweisung eines psychisch Kranken bei akuter Gefährdung in eine psychiatrische Abteilung - Kontaktaufnahme jederzeit entweder direkt oder über die Exekutive.

    Für alle übrigen amtsärztlichen Gutachten empfiehlt sich eine telefonische Kontaktaufnahme mit dem Sekretariat - das Mitbringen von einschlägigen Befunden ist immer hilfreich.

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  • Meldepflichtige Infektionskrankheiten

    Bei meldepflichtigen Infektionserkrankungen (Tuberkulose, Salmonellenerkrankungen, Typhus, etc.) führen wir Erhebungen durch, um eventuell gefährdete Kontaktpersonen herauszufinden und die Notwendigkeit einer weiteren Diagnostik oder Behandlung abzuklären. Wir beraten Sie in diesem Zusammenhang auch über hygienische Vorsorgemaßnahmen, um die Ausbreitung solcher Krankheiten zu verhindern.

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  • Meningokokken Typ C - Schutzimpfung

    In Kärntnen wird seit dem Jahr 2006 ein leichtes Ansteigen invasiver Erkrankungen mit Meningokokken festgestellt. Da es mehrere schwere Erkrankungsfälle, heuer einen mit tödlichem Verlauf gegeben hat und Analysen der Erkrankungen 2006 gezeigt haben, dass es sich um ein regional gehäuftes Auftreten virulenter Stämme von Meningokokken der Gruppe C handelt, wird auf die Möglichkeit der Schutzimpfung dagegen hingewiesen.
    Nach derzeitigem Wissensstand bietet eine Impfung einen langanhaltenden Impfschutz.
    Die Schutzimpfung gegen Meningokokken Typ C (= Neisvac-Impfung) wird im Gesundheitsamt zu den Impfzeiten Dienstag, Mittwoch, Donnerstag von 08.00 Uhr bis 11.00 Uhr und Dienstag nachmittags von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr ohne Voranmeldung durchgeführt.
    Impfgebühr laut Erlass EUR 35,--.
    Weitere Auskünfte zur Neisvac-Impfung erhalten Sie telefonisch im Gesundheitsamt unter 050 536-61135.

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  • Sanitäre Aufsicht

    Krankenanstalten, Therapiestationen, Kuranstalten und Kurorte
    regelmäßige Überprüfung dieser Einrichtungen
    Durchführung kuranstaltenrechtliche Verfahren
    Blutspendeeinrichtungen und Blutdepots

    Kontaktperson:   Frau Renate BRENNER   Tel.Nr. 050 536-61131

    Blutspendeeinrichtungen und Blutdepots
    Erteilung von Konzessionen
    regelmäßige Überprüfungen
    Evidenzhaltung des Personales

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  • Strahlenschutz

    Strahlenschutz Bewilligungen und regelmäßige Überprüfungen von Strahleneinrichtungen im humanmedizinischen Bereich.

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  • Suchtgiftangelegenheiten

    Suchtgiftangelegenheiten In der Bezirksverwaltungsbehörde / dem Gesundheitsamt werden von einschlägig ausgebildeten Ärzten Erstbegutachtungen im Sinne des Suchtmittelgesetzes durchgeführt. Wenn notwendig, werden weiterführende Maßnahmen angeordnet und überwacht. Kontaktpersonen in der BH-Villach:

    organisatorisch:   Frau Renate BRENNER                  Tel.Nr. 050 536-61131
    fachlich:                  Frau Dr. Elke PLESCHBERGER   Tel.Nr. 050 536-61132 und
                                     Herr Dr. Wilfried STERNIK              Tel.Nr. 050 536-61128  

    Substitutionsangelegenheiten
    einschlägige Kontaktadressen:  
    -  Ambulatorium für Drogenkranke des Landes Kärnten und der Landeshauptstadt Klagenfurt,
       Rudolfsbahngürtel 30, 9020 Klagenfurt am Wörthersee
       Tel.Nr. 0463 - 590712
    -  Abteilung für Neurologie und Psychosomatik, LKH Villach
    -  Zentrum für seelische Gesundheit, LKH Klagenfurt

    Suchtprävention
    - Landesstelle-Suchtprävention Bahnhofstraße 24/V, 9020 Klagenfurt am Wörthersee
      Tel.Nr. 050 536-31281

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  • Trinkwasserangelegenheiten

    Trinkwasser ist ein Lebensmittel!
    Wer Trinkwasser in Verkehr bringt (Betreiber einer Wasserversorgungsanlage, Wassergenossenschaft, Wassergemeinschaft, Gewerbebetrieb, etc.) muss dafür sorgen, dass die Wasserqualität einwandfrei ist. Zu diesem Zweck ist die Anlage regelmäßig zu warten, entsprechende Aufzeichnungen müssen geführt werden; das Wasser ist regelmäßig durch eine autorisierte Anstalt oder autorisierte Firma untersuchen zu lassen. Befunde und Gutachten über diese Untersuchungen sind laut Trinkwasserverordnung umgehend an die zuständige Behörde weiterzuleiten.

    Im Rahmen der von uns durchgeführten Kontrolltätigkeit bieten wir - soweit es unsere Ressourcen erlauben - an, Wasserproben fachgerecht zu entnehmen und sie gegen Kostenersatz an eine autorisierte Anstalt zur Untersuchung zu verbringen. Darüber hinaus beraten wir Sie gerne in allen medizinisch hygienischen Trinkwasserangelegenheiten.

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  • Tuberkulose-Maßnahmen

    Spezielle Maßnahmen nach Epidemie-, Tuberkulosegesetz und Verordnungen:
    Beim Auftreten bestimmter Infektionserkrankungen, speziell Tuberkulose, müssen sich Erkrankte, mögliche Kontaktpersonen oder auch spezielle Risikogruppen Lungenröntgenuntersuchungen, bei Bedarf auch speziellen Tuberkulintestungen oder Stuhluntersuchungen (z.B.: Bei Salmonellenerkrankungen) unterziehen.
    Diese Maßnahmen werden von uns organisiert, die Betroffenen werden schriftlich dazu eingeladen. Wir regeln auch den Kostenersatz bei behördlich angeordneten Maßnahmen.

    Kontaktperson:    Frau Renate BRENNER   Tel.Nr. 050 536-61131

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  • Zusätzliche Themenbereiche

    • Kontrollen nach dem
      Qualitätsklassengesetz
    • Lebensmittelhygiene

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Name Funktion
Zuständigkeit
Tel. / Mobil / Fax Stock/Zi.
Hausplan
Detail
WEDENIG Karl, Dr. Bereichsleiter und Amtsarzt
Tel.:
Fax:
050 536-61130
050 536-61138
EG / 7  Detail 
FASCHING Ulla, Dr. Vertretung
Tel.:
Fax:
050 536-61151
050 536-61341
1 / 10  Detail 
BRENNER Renate
sanitätsrechtliche Angelegenheiten
Tel.:
Fax:
050 536-61131
050 536-61138
EG / 19  Detail 
HOPFGARTNER Karin Sekretariat
Tel.:
Fax:
050 536-61135
050 536-61138
EG / 3  Detail 
KUCHER-SILBERNAGEL Ilse, Dr. Ärztin
Tel.:
Fax:
050 536-61129
050 536-61138
EG / 4  Detail 
MITTERER Romana
Röntgentechnik
Tel.:
Fax:
050 536-61133
050 536-61138
EG / 5  Detail 
PLESCHBERGER Elke, Dr. Ärztin
Tel.:
Fax:
050 536-61132
050 536-61138
EG / 20  Detail 
RAIMUND Barbara Gesundheitsaufseherin
Tel.:
Fax:
050 536-61141
050 536-61138
EG / 53  Detail 
STERNIK Wilfried, Dr. Arzt
Tel.:
Fax:
050 536-61128
050 536-61138
EG / 1  Detail 
WARUM Alexandra Sekretariat
Tel.:
Fax:
050 536-61142
050 536-61138
EG / 52  Detail 
WEINSACK Roswitha Sekretariat
Tel.:
Fax:
050 536-61134
050 536-61138
EG / 3  Detail 
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