Verkehr

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Adresse: Spanheimergasse 2, 9100 Völkermarkt
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zu den Mitarbeitern

  • Straßenverkehr

    Eine Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde ist erforderlich für: Arbeiten auf oder neben Landesstraßen (B und L), wenn dadurch der Straßenverkehr beeinträchtigt wird, wie dies z.B. bei Asphaltierungs-, Kanalbau-, Kabelverlegungs- und Schlägerungsarbeiten der Fall sein kann Durchführung von sportlichen Veranstaltungen auf Straßen mit öffentlichem Verkehr, z.B. Radrennen oder Motorsportveranstaltungen Für die Benützung von Straßen einschließlich des darüber befindlichen für die Sicherheit des Straßenverkehrs in Betracht kommenden Luftraumes zu anderen Zwecken als zu solchen des Straßenverkehrs, z.B. zu gewerblichen Tätigkeiten und zur Werbung (Anbringen von Transparenten über der Straße, Tonwagenwerbung, Aufstellung von Hinweistafeln auf Straßengrund, Aufstellung von Werbe- und Ankündigungstafeln außerhalb von Ortsgebieten innerhalb einer Entfernung von 100 m vom Fahrbahnrand etc.) Für die Benützung von Straßen mit einem Fahrzeug oder einer Ladung mit größeren als den zulässigen Maßen und Gewichten (wie z.B. Ausnahmebewilligungen von bestehenden Wochenend- und Feiertagsfahrverboten, sowie von bestehenden Gewichtsbeschränkungen während der Tauwetterperiode etc.)

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Samselnig Gabriele
Verkehrsrecht
Tel.:
Fax:
050 536-65559
050 536-65511
EG / AG 1 016 
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