Pass- / Fremdenrecht

Leitung: Bereichsleiter Christian Hartl
Adresse: Spanheimergasse 2, 9100 Völkermarkt
E-Mail Adresse: bhvk.passamt@ktn.gv.at
Fax: 050 536-65511
zu den Mitarbeitern

  • Grenzkontrolle / Übertritt

    Grundsätzlich ist ein Grenzübertritt nur mit einem gültigen Reisedokument – Reisepass bzw. Personalausweis – erlaubt.
    Aufgrund zwischenstaatlicher Abkommen mit einigen Staaten ist ein Grenzübertritt auch mit einem bis zu fünf Jahren abgelaufenen Reisepass - jedoch nicht mit einem abgelaufenen Personalausweis - möglich.

    Hingewiesen wird, dass auch bei Reisen innerhalb der Schengen-Länder trotz Wegfall der Binnengrenzkontrollen über ein Reisedokument verfügt werden muss.

    nach oben

  • Personalausweis

    Reisen mit einem Personalausweis - [Details]
    Personalausweis [Details]

    nach oben

  • Was kostet wie viel?

    Bitte hier klicken!

    nach oben

Seitenanfang

Name Funktion
Zuständigkeit
Tel. / Mobil / Fax Stock/Zi.
Hausplan
Detail
Hartl Christian Bereichsleiter
Pass- und Fremdenrecht, Fremde, Namensänderung, Staatsbürgerschaft
Tel.:
Fax:
05 0536 65522
05 0536 65511
1. Stock / AG 1 118 
Hausplan
Detail 
Klatzer Erwin EDV-SysVA
Fremde
Tel.:
Mobil:
Fax:
050 536-65595
0664 80536-65595
050 536-65511
1. Stock / AG 1 117 
Hausplan
Detail 
Schäfermeier Magdalena
Reisepässe, Personalausweise
Tel.:
Fax:
050 536-65581
050 536-65511
1. Stock / AG 1 116 
Hausplan
Detail 
Trad Waltraud
Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, Namensänderung, Staatsbürgerschaft, Reisepässe
Tel.:
Fax:
050 536-65548
050 536-65511
1. Stock / AG 1 117 
Hausplan
Detail 
Seitenanfang