Behördenleitung

Leitung: Bezirkshauptmann Mag. Gert Klösch
Adresse: Spanheimergasse 2,9100 Völkermarkt
E-Mail Adresse: bhvk.bezirkshauptmann@ktn.gv.at
Fax: 050 536-65511
zu den Mitarbeitern

  • Behördenleitung

    Der Bezirkshauptmann ist aufgrund des Kärntner Landesgesetzes über die Organisation der Bezirkshauptmannschaften Leiter der Bezirksverwaltungsbehörde. Ihm obliegt die Leitung nach innen und die Vertretung der Behörde nach außen. Er wird dabei von seinen MitarbeiterInnen unterstützt, über deren Verwendung er verfügt und denen gegenüber er weisungsberechtigt ist. Die innere Organisation sieht Bereiche und Referate vor, wo den Bediensteten laut Geschäftseinteilung ihre Aufgaben zugewiesen sind. Bestimmte Funktionen sind dem Bezirkshauptmann persönlich vorbehalten. Er ist u.a.

    • Dienstbehörde der Bundespolizei
    • Vorsitzender der Grundverkehrskommission
    • Vorsitzender des Bezirksschulrates
    • Vorsitzender der Bezirksleistungsfeststellungskommission für die Landeslehrer
    • Vorsitzender der Bezirkswahlbehörden
    • Einsatzleiter hinsichtlich der Maßnahmen bei der Katastrophenhilfe u.a.m.
    • Geschäftsführer des Sozialhilfeverbandes Völkermarkt
    • Geschäftsführer des Schulgemeindeverbandes Völkermarkt.

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  • Bezirksschulrat

    Der Bezirksschulrat ist Aufsichtsbehörde für die Volks-, Haupt- und Sonderschulen des Bezirkes.

    Er besteht aus dem Vorsitzenden (Bezirkshauptmann), dem Kollegium und dem Amt des Bezirksschulrates. Der Bezirksschulrat erlässt Verordnungen und Weisungen in pädagogischen und organisatorischen Angelegenheiten, erstattet Gutachten zu Gesetzen und Verordnungen und macht Vorschläge zur Schulleiterbestellung.

    Im Kollegium sind Eltern- und Lehrervertreter (insgesamt 13) mit beschließender Stimme sowie Vertreter von gesetzlichen Interessensvertretungen, Kammern sowie von Kirchen und Religionsgemeinschaften vertreten. Die pädagogische Aufsicht wird vom Bezirksschulinspektor wahrgenommen.

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  • Gemeindeverbände Geschäftsführung

    Die Gemeinden des Bezirkes haben laut Gesetz einen Sozialhilfeverband und einen Schulgemeindeverband zu bilden.

    Dem Sozialhilfeverband obliegt die Führung und Erhaltung von Seniorenwohnheimen bzw. Pflegestationen.

    Der Schulgemeindeverband hat die Aufgabe für die Errichtung, Organisation und Erhaltung der Hauptschulen im Bezirk zu sorgen.

    Verantwortliche Verbandsorgane sind Obmann, Vorstand und Verbandsrat. Sie werden von Vertretern der Gemeinden des Bezirkes Völkermarkt beschickt. Bei beiden Verbänden übt der Bezirkshauptmann die Funktion des Geschäftsführers aus.

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  • Grundverkehrskommission-Vorsitz

    Nach den Bestimmungen des Kärntner Grundverkehrsgesetzes bedürfen gewisse Rechtsgeschäfte, wie zB Kauf, Schenkung, Verpachtung etc., die land- und forstwirtschaftliche Grundstücke betreffen, einer Genehmigung durch die Grundverkehrskommission. Sie besteht aus einem Vertreter der nach Lage des Grundstücks betreffenden Gemeinde sowie aus land- und forstwirtschaftlichen Sachverständigen.

    Es gilt der gesetzliche Grundsatz, dass die Rechtsgeschäfte dem allgemeinen Interesse an der Schaffung und Erhaltung land- und forstwirtschaftlicher Nutzflächen sowie wirtschaftlich leistungsfähiger bäuerlicher Betriebe dienen sollen.

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Name Funktion
Zuständigkeit
Tel. / Mobil / Fax Stock/Zi.
Hausplan
Detail
Klösch Gert, Mag. Bezirkshauptmann
Behördenleitung
Tel.:
Mobil:
Fax:
050 536-65512
0664 80536-65512
050 536-65599
1. Stock / AG 1 122 
Hausplan
Detail 
Pasterk Katharina Bezirkshauptmann-Sekretariat
Grundverkehr
Tel.:
Fax:
050 536-65513
050 536-65599
1. Stock / AG 1 119 
Hausplan
Detail 
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