Baurecht, Umwelt- und Naturschutz
| Leitung: | BH Stv., Bereichsleiter Dr. Christine Hammerschlag | |
|---|---|---|
| Adresse: | Spanheimergasse 2, 9100 Völkermarkt | |
| E-Mail Adresse: | bhvk.naturschutz@ktn.gv.at | |
| Fax: | 050 536-65511 | |
- Bannlegung (rechtlich)
- Berg-/Schluchten-/Schiführer
- Bergwacht
- Bringungsgenossenschaften (rechtlich)
- Elektrizitätswirtschaftrechtliche Genehmigung
- Fällungen (rechtlich)
- Forststraßen (rechtlich)
- Kulturumwandlung (rechtlich)
- Naturschutz
- Ortsbildpflege
- Rodungen (rechtlich)
- Waldfeststellungen (rechtlich)
- Was kostet wie viel?
- Wie finde ich diese Abteilung?
Gerne beraten und unterstützen wir Sie in folgenden Themenbereichen
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Elektrizitätswirtschaftrechtliche Genehmigung
Das Kärntner Elektrizitätswirtschafts- und Organisationsgesetz 2001 - K-EIWOG - regelt die Erzeugung, Übertragung und Verteilung von Elektrizität sowie die Organisation der Elektrizitätswirtschaft in Kärnten.
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Die Errichtung und der Betrieb einer Elektrizitätserzeugungsanlage (zB Photovoltaikanlage, Windräder, Biogasanlage etc.) mit einer Leistung von mehr als 10 Kw bedarf grundsätzlich einer elektrizitätswirtschaftsrechtlichen Genehmigung. Die Genehmigung ist - ausgenommen Wasserkraftanlagen mit einer Leistung von mehr als 500 Kw - bei der Bezirksverwaltungsbehörde unter Beibringung entsprechender Projektunterlagen schriftlich zu beantragen.
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Ortsbildpflege
Grundsätzlich ist es Aufgabe der Gemeinden nach dem Kärntner Ortsbildpflegegesetz 1990 für die Pflege eines erhaltenswerten Ortsbildes zu sorgen.
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Zur Beratung der Gemeinden in den Fragen der Ortsbildpflege ist bei jeder Bezirkshauptmannschaft eine Ortsbildpflegekommission eingerichtet.
Bestehen zB in einem Bauverfahren Auffassungsunterschiede, ob durch das Vorhaben Interessen des Schutzes des Ortsbildes verletzt werden, so haben sowohl der Bewilligungswerber als auch die Baubehörde das Recht an die Ortsbildpflegekommission mit dem Antrag auf Erstattung eines Gutachtens heranzutreten.
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Was kostet wie viel?
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| Name | Funktion Zuständigkeit |
Tel. / Mobil / Fax | Stock/Zi. Hausplan |
Detail | |
|---|---|---|---|---|---|
| Hammerschlag Christine, Dr. |
BH Stv., Bereichsleiter Wasserrecht, Bau- und Umweltrecht, Forstrecht, Naturschutz, Bauwesen, Abfallrecht, Campingwesen, Gemeindeplanung, Bergwacht |
Tel.: Mobil: Fax: |
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1. Stock / AG 1 127
Hausplan |
Detail |
| Skrinar Hermine |
Sekretariat Forstrecht/Naturschutz |
Tel.: Fax: |
|
1. Stock / AG 1 127
Hausplan |
Detail |
