Baurecht, Umwelt- und Naturschutz

Leitung: BH Stv., Bereichsleiter Dr. Christine Hammerschlag
Adresse: Spanheimergasse 2, 9100 Völkermarkt
E-Mail Adresse: bhvk.naturschutz@ktn.gv.at
Fax: 050 536-65511
zu den Mitarbeitern

  • Elektrizitätswirtschaftrechtliche Genehmigung

    Das Kärntner Elektrizitätswirtschafts- und Organisationsgesetz 2001 - K-EIWOG - regelt die Erzeugung, Übertragung und Verteilung von Elektrizität sowie die Organisation der Elektrizitätswirtschaft in Kärnten.

    Die Errichtung und der Betrieb einer Elektrizitätserzeugungsanlage (zB Photovoltaikanlage, Windräder, Biogasanlage etc.) mit einer Leistung von mehr als 10 Kw bedarf grundsätzlich einer elektrizitätswirtschaftsrechtlichen Genehmigung. Die Genehmigung ist - ausgenommen Wasserkraftanlagen mit einer Leistung von mehr als 500 Kw - bei der Bezirksverwaltungsbehörde unter Beibringung entsprechender Projektunterlagen schriftlich zu beantragen.

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  • Ortsbildpflege

    Grundsätzlich ist es Aufgabe der Gemeinden nach dem Kärntner Ortsbildpflegegesetz 1990 für die Pflege eines erhaltenswerten Ortsbildes zu sorgen.

    Zur Beratung der Gemeinden in den Fragen der Ortsbildpflege ist bei jeder Bezirkshauptmannschaft eine Ortsbildpflegekommission eingerichtet.

    Bestehen zB in einem Bauverfahren Auffassungsunterschiede, ob durch das Vorhaben Interessen des Schutzes des Ortsbildes verletzt werden, so haben sowohl der Bewilligungswerber als auch die Baubehörde das Recht an die Ortsbildpflegekommission mit dem Antrag auf Erstattung eines Gutachtens heranzutreten.

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Name Funktion
Zuständigkeit
Tel. / Mobil / Fax Stock/Zi.
Hausplan
Detail
Hammerschlag Christine, Dr. BH Stv., Bereichsleiter
Wasserrecht, Bau- und Umweltrecht, Forstrecht, Naturschutz, Bauwesen, Abfallrecht, Campingwesen, Gemeindeplanung, Bergwacht
Tel.:
Mobil:
Fax:
05 0536 65544
0664/8053665544
05 0536 65511
1. Stock / AG 1 127 
Hausplan
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Skrinar Hermine Sekretariat
Forstrecht/Naturschutz
Tel.:
Fax:
050 536-65520
050 536-65511
1. Stock / AG 1 127 
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