Verwaltungungsdirektion

Leitung: Verwaltungsdirektor Verw.Dir. Wolfgang Grilz
Adresse: Am Weiher 5/6, 9400 Wolfsberg
E-Mail Adresse: bhwo.vwdion@ktn.gv.at
Fax: 050 536-66200
zu den Mitarbeitern

  • Ferialpraktikum

    Bewerbungen betreffend Absolvierung einer Ferialtätigkeit in der Bezirkshauptmannschaft Wolfsberg sind schriftlich bis spätestens Ende Feber für das laufende Kalenderjahr an die am Seitenanfang angegebene Adresse zu stellen.

    Aufgrund der jährlich sehr zahlreich einlangenden Ansuchen wurde der Zeitrahmen für eine Ferialtätigkeit mit jeweils einem Monat (überwiegend Juli oder August) begrenzt. Zu-/Absagen ergehen üblicherweise schriftlich bis Mitte/Ende April.

    Im Ansuchen sollte auch die telefonische Erreichbarkeit (ev. E-Mailadresse) sowie der bevorzugte Monat (Juli oder August) angegeben werden.

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  • Leistungsfeststellung für Gemeindebedienstete

    Die bei jeder Bezirkshauptmannschaft einzurichtende Leistungsfeststellungskommission hat nach den Bestimmungen des 2. Unterabschnittes ‚Leistungsfeststellung’ des Kärntner Gemeindebedienstetengesetzes 1992 – K-GBG die von den öffentlich-rechtlichen Bediensteten der Gemeinden erbrachten dienstlichen Leistungen auf Grund eine Berichtes des Vorgesetzten zu beurteilen

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  • Schöffen und Geschworene

    Im Strafverfahren werden unbescholtene Bürger und Bürgerinnen als Laienrichter und Laienrichterinnen (Schöffen/Schöffinen und Geschworene) eingesetzt. Dabei werden 25- bis 65-Jährige durch ein Zufallsverfahren ausgelost, die verpflichtet sind, dieses Laienamt unentgeltlich (Kostenersatz für Reise- und Aufenthalt sowie Verdienstentgang) auszuüben.

    Die Geschworenen und Schöffen/Schöffinen bilden mit den Berufsrichtern und Berufsrichterinnen einen einheitlichen Richtersenat, der nicht nur das Urteil fällt, sondern auch schon vorher verfahrensbestimmende Entscheidungen (z.B. Zulassung von Zeugen und Zeuginnen) trifft.

    Geschworene entscheiden bei mit schweren Strafen bedrohten Verbrechen (zehn bis 20 Jahre und lebenslange Freiheitsstrafe) sowie bei politischen Delikten.

    Das Geschworenengericht besteht aus drei Berufsrichtern bzw. Berufsrichterinnen und acht Geschworenen. Durch Beantwortung eines von den Berufsrichtern oder Berufsrichterinnen erstellten Frageschemas entscheiden die Geschworenen allein mit absoluter Mehrheit der Stimmen über die Schuldfrage. Das Strafausmaß wird von den Berufsrichtern oder Berufsrichterinnen und Laienrichtern oder Laienrichterinen gemeinsam bestimmt.
     
    Das Bundesministerium für Justiz hat über das Amt von Schöffen/Schöffinen und Geschworenen eine Broschüre herausgegeben, die diesbezüglich alle wichtigen Informationen enthällt.

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  • Sicherheitspolizei

    Wegweisung und Betretungsverbot bei Gewalt in der Familie. Das SPG stellt zum Schutz vor Gewalt in der Familie die Befugnisse der „Wegweisung“ und der Verhängung eines "Betretungsverbotes“ zur Verfügung. Die Wegweisung verpflichtet den Weggewiesenen, die Wohnung und ihre unmittelbare, näher bezeichnete Umgebung zu verlassen. Gleichzeitig mit der Wegweisung kann gegen den Gefährder ein Betretungsverbot ausgesprochen werden, dass den Gefährder die Rückkehr in die Wohnung und die näher bezeichnete Umgebung verbietet. Zur Wegweisung und zum Ausspruch eines Betretungsverbotes sind die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes ermächtigt. Weiters sind die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes verpflichtet, den Gefährdeten von der Möglichkeit einer einstweiligen Verfügung nach § 382b EO und von geeigneten Opferschutzeinrichtungen zu informieren. Das Betretungsverbot endet mit Ablauf des zehnten Tages nach seiner Anordnung. Es endet im Falle eines binnen dieser Frist eingebrachten Antrages auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung nach § 382b EO mit der Zustellung der Entscheidung des Gerichtes an den Antragsgegner, spätestens jedoch mit Ablauf des zwanzigsten Tages nach der Anordnung des Betretungsverbotes. Weitere Informationen finden Sie unter help.gv

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Name Funktion
Zuständigkeit
Tel. / Mobil / Fax Stock/Zi.
Hausplan
Detail
Grilz Wolfgang, Verw.Dir. Verwaltungsdirektor
Organisation und Verwaltung, Sicherheitspolizeigesetz, Vereine
Tel.:
Fax:
050 536-66210
050 536-66200
1 / 130  Detail 
Goriup Heribert
Telefonvermittlung
Tel.:
Fax:
050 536-66211
050 536-66200
1 / 121 
Hausplan
 
Six Albin
Poststelle /Protokollierung
Tel.:
Fax:
050 536-66212
050 536-66200
1 / 121 
Hausplan
Detail 
Amschl Heinrich Hauswart
Tel.:
Fax:
050 536-66000
050 536-66200
   
Brunner Maria
Reinigungsdienst
Tel.:
Fax:
050 536-66000
050 536-66200
   
Eberhard Tanja Verwaltungslehrling
Verwaltungslehrling
Tel.:
Fax:
050536-66000
050536-66200
1 / 121  Detail 
Höberl Gerlinde
Reinigungsdienst
Tel.:
Fax:
050 536-66000
050 536-66200
   
Otti Juliane
Reinigungsdienst
Tel.:
Fax:
050 536-66000
050 536-66200
   
Rosenzopf Waltraud
Reinigungsdienst
Fax: 050 536-66200    
Rudolf Herbert
Kraftfahrer
Tel.:
Fax:
050 536-66000
050 536-66200
   
Skuk Marlies
Vereine
Tel.:
Fax:
050 536-66240
050 536-66200
1 / 130  Detail 
Steinkellner Hildegard
Reinigungsdienst
Tel.:
Fax:
050 536-66000
050 536-66200
   
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