Gewerbe
| Leitung: | Bereichsleiter Mag. Leonhard Paulitsch | |
|---|---|---|
| Adresse: | Am Weiher 5/6, 9400 Wolfsberg | |
| E-Mail Adresse: | bhwo.gewerbe@ktn.gv.at | |
| Fax: | 050 536-66200 | |
- Befähigung individuell
- Betriebsanlagen (gewerbliche)
- Buschenschank
- Gastgewerbe
- Gelegenheitsverkehr
- Geschäftsführerbestellung
- Gewerbeausübung
- Glückspiel/Spielautomaten
- Güterbeförderung
- Mineralrohstoff
- Preisauszeichnung
- Vermarktungsnormengesetz
Gerne beraten und unterstützen wir Sie in folgenden Themenbereichen
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Befähigung individuell
Wer den regulären Befähigungsnachweis für ein reglementiertes Gewerbe nicht erbringen kann und sich die für die jeweilige Gewerbeausübung erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen auf anderer Weise angeeignet hat, kann bei der Bezirksverwaltungsbehörde um die Feststellung der individuellen Befähigung ansuchen.
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Gelegenheitsverkehr
Das Gelegenheitsverkehrsgesetz regelt den nicht linienmäßigen Personentransport (Taxi- und Mietwagengewerbe.
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Zuständige Stellen:
a) Taxi- und Mietwagengewerbe mit Personenkraftwagen - Bezirkshauptmannschaft
b) Gelegenheitsverkehr mit Omnibussen - Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 7
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Güterbeförderung
Das Güterbeförderungsgesetz regelt die gewerberechtlichen Rahmenbedingungen für das Gewerbe des Gütertransportes.
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Zuständige Stellen:
a) für innerstaatlichen Güterverkehr - Bezirkshauptmannschaft
b) für grenzüberschreitenden Güterverkehr - Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 7
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Mineralrohstoff
Die Gewinnung von Mineralrohstoffen (zB Schotterabbau, Steinbruch) bedarf einer Bewilligung nach dem Mineralrohstoffgesetz.
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Preisauszeichnung
Unternehmer haben Preise von Sachgütern und Leistungen auszuzeichnen, sofern diese sichtbar ausgestellt sind oder in den Geschäftsräumlichkeiten in anderer Weise zum Verkauf bereitgehalten werden.
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Vermarktungsnormengesetz
Landwirtschaftliche Produkte wie zB Obst, Gemüse und Eier sind beim Verkauf Qualitätsklassen zuzuordnen. Qualitätsklassen erleichtern den Konsumenten den Warenvergleich nach ´"außeren Qualitäten", sie geben aber nicht unbedingt Aufschluss über die Eigenschaften, die der Konsument mit der Qualität eines Lebensmittels verbindet.
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| Name | Funktion Zuständigkeit |
Tel. / Mobil / Fax | Stock/Zi. Hausplan |
Detail | |
|---|---|---|---|---|---|
| Paulitsch Leonhard, Mag. |
Bereichsleiter Gewerbe- und Verkehrsrecht |
Tel.: Fax: |
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1 / 116
Hausplan |
Detail |
| Schüßler Hermine, MAS |
Sachbearbeiterin Gewerberecht |
Tel.: Fax: |
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1 / 131
Hausplan |
Detail |
| Esterle Doris |
Sekretärin Gewerberecht |
Tel.: Fax: |
|
1 / 116
Hausplan |
Detail |
| Schuster Renate |
Sekretärin Gewerberecht |
Tel.: Fax: |
|
1 / 116
Hausplan |
Detail |
