Behördenleitung

Leitung: Bezirkshauptmann Dipl.-Ing. Dr. Arthur Traußnig
Adresse: Am Weiher 5/6, 9400 Wolfsberg
E-Mail Adresse: bhwo.bezirkshauptmann@ktn.gv.at
Fax: 050 536-66200
zu den Mitarbeitern

  • Behördenleitung

    Der Bezirkshauptmann ist aufgrund des Kärntner Landesgesetzes über die Organisation der Bezirkshauptmannschaften Leiter der Bezirksverwaltungsbehörde. Ihm obliegt die Leitung nach innen und die Vertretung der Behörde nach außen. Er wird dabei von seinen MitarbeiterInnen unterstützt, über deren Verwendung er verfügt und denen gegenüber er weisungsberechtigt ist. Die innere Organisation sieht Bereiche und Referate vor, wo den Bediensteten laut Geschäftseinteilung ihre Aufgaben zugewiesen sind. Bestimmte Funktionen sind dem Bezirkshauptmann persönlich vorbehalten. Er ist u.a. Dienstbehörde der Bundespolizei Vorsitzender der Grundverkehrskommission Vorsitzender des Bezirksschulrates Vorsitzender der Bezirksleistungsfeststellungskommission für die Landeslehrer Vorsitzender der Leistungsfeststellungskommission für die öffentlich-rechtlichen Bediensteten der Gemeinden Vorsitzender der Bezirkswahlbehörden Einsatzleiter hinsichtlich der Maßnahmen bei der Katastrophenhilfe u.a.m. Geschäftsführer des Sozialhilfeverbandes Wolfsberg Geschäftsführer des Schulgemeindeverbandes Wolfsberg.

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  • Bezirksschulrat

    Der Bezirksschulrat ist Aufsichtsbehörde für die Volks-, Haupt- und Sonderschulen des Bezirkes. Er besteht aus dem Vorsitzenden (Bezirkshauptmann), dem Kollegium und dem Amt des Bezirksschulrates. Der Bezirksschulrat erlässt Verordnungen und Weisungen in pädagogischen und organisatorischen Angelegenheiten, erstattet Gutachten zu Gesetzen und Verordnungen und macht Vorschläge zur Schulleiterbestellung. Im Kollegium sind Eltern- und Lehrervertreter (insgesamt 13) mit beschließender Stimme sowie Vertreter von gesetzlichen Interessensvertretungen, Kammern sowie von Kirchen und Religionsgemeinschaften vertreten. Die pädagogische Aufsicht wird vom Bezirksschulinspektor wahrgenommen.

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  • Gemeindeverbände-Geschäftsführung

    Die Gemeinden des Bezirkes haben laut Gesetz einen Sozialhilfeverband und einen Schulgemeindeverband zu bilden.

    Dem Sozialhilfeverband obliegt die Führung und Erhaltung von Seniorenwohnheimen bzw. Pflegestationen.

    Der Schulgemeindeverband hat die Aufgabe für die Errichtung, Organisation und Erhaltung der Hauptschulen im Bezirk zu sorgen.

    Verantwortliche Verbandsorgane sind Obmann, Vorstand und Verbandsrat. Sie werden von Vertretern der Gemeinden des Bezirkes Wolfsberg beschickt. Bei beiden Verbänden übt der Bezirkshauptmann die Funktion des Geschäftsführers aus.

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  • Grundverkehrskommission-Vorsitz

    Nach den Bestimmungen des Kärntner Grundverkehrsgesetzes bedürfen gewisse Rechtsgeschäfte, wie zB Kauf, Schenkung, Verpachtung etc., die land- und forstwirtschaftliche Grundstücke betreffen, einer Genehmigung durch die Grundverkehrs- kommission. Sie besteht aus einem Vertreter der nach Lage des Grundstücks betreffenden Gemeinde sowie aus land- und forstwirtschaftlichen Sachverständigen. Es gilt der gesetzliche Grundsatz, dass die Rechtsgeschäfte dem allgemeinen Interesse an der Schaffung und Erhaltung land- und forstwirtschaftlicher Nutzflächen sowie wirtschaftlich leistungsfähiger bäuerlicher Betriebe dienen sollen.

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  • Schulwesen

    • Dienstpostenplan für die öffentlichen Pflichtschulen
    • Lehrerreserven im Pflichtschulbereich
    • Leistungsfeststellung für alle PflichtschullehrerInnen
    • Personalangelegenheiten der Landeslehrer

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Name Funktion
Zuständigkeit
Tel. / Mobil / Fax Stock/Zi.
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Traußnig Arthur, Dipl.-Ing. Dr. Bezirkshauptmann
Behördenleitung
Tel.:
Mobil:
Fax:
050 536-66220
0664 80536-66220
050 536-66200
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Gritsch Helga Sekr. Behördenleitung
Kirchenaustritte
Tel.:
Fax:
050 536-66221
050 536-66200
1 / 120 
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Detail 
Joham Ulrike, Mag.
Schule, Grundverkehr
Tel.:
Fax:
050 536-66350
050 536-66200
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