Pässe / Fremdenrecht

Leitung: Matthias Scheiber
Adresse: Milesistraße 10, 9560 Feldkirchen
E-Mail Adresse: bhfe.passamt@ktn.gv.at
Fax: 050 536-67200
zu den Mitarbeitern

  • Mega-Passjahr 2010

    Im Jahr 2010 werden in Österreich insgesamt über 1,200.000 Pässe ablaufen. In Kärnten über 85.000.
    Es ist daher vorhersehbar, dass es in den Passämtern zu längeren Wartezeiten kommen wird.
    Um sich unnötige Wartezeiten zu ersparen, empfehlen wir Ihnen, ab sofort die antragsschwächeren Monate wie November und Dezember 2009 bzw. Jänner und Februar 2010 zu nutzen und rechtzeitig einen neuen Reisepass zu beantragen.
    Gleichzeitig möchten wir Sie in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass als günstige Alternative zum Pass auch die Möglichkeit besteht, sich einen Personalausweis ausstellen zu lassen, der sich besonders für Jugendliche und Senioren als zweckdienlich erweist.

    Die 3 Schritte zum neuen Reisepass oder Personalausweis:

    • Die Beantragung ist in   j e d e r   österreichischen Passbehörde (Magistrat oder Bezirkshauptmannschaften)    u n a b h ä n g i g   vom Wohnsitz möglich. Die neuen Reisepässe werden dann binnen 5 Tagen an die Wunschadresse per Post (Rsb) zugestellt.
    • Vergessen Sie bitte nicht ein Passfoto, das den internationalen Erfordernissen entspricht und Ihren derzeitigen Reisepass zur Antragstellung mitzubringen. Weitere Informationen finden Sie auch auf www.help.gv.at
    • Gebühren: Kleinkinder bis zum vollendeten 2. Lebensjahr gratis (Personalausweis detto), Kinder von 2 bis 12 Jahren 30,00 € (Personalausweis für Kinder von 2 bis 16 Jahren € 26,30), Personen ab 12 Jahren 69,90 € (Personalausweis für Personen ab 16 Jahren € 56,70)
    Zur Information: Reisefreiheit heißt nicht Passfreiheit. Jede(r) Staatsbürger(in) muss sich (auch im Schengen-Raum) mit einem gültigen Reisedokument (Reisepass oder Personalausweis) ausweisen.
    Achtung: Die Miteintragung von Kindern in Reisepässen ist nicht mehr möglich!
    Kinder brauchen ein eigenes Reisedokument. Bestehende Eintragungen sind nur noch bis Juni 2012 gültig.

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  • Wichtiger Hinweis

    Im Zusammenhang mit Flugreisen wird darauf hingewiesen, dass diverse Fluglinien (z.B. Ryan-Air) in ihren Beförderungsrichtlinien festgelegt haben, dass, unabhängig von der Destination, grundsätzlich nur Personen mit einem gültigen Reisepass befördert werden.

    Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte an die Passbehörde oder an den Schalter der jeweiligen Fluglinie

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  • Zusätzliche Themenbereiche

        • Asylrecht
        • Fremdenrecht
        • Aufenthaltsberechtigung/Sichtvermerk
          (Visum)
        • Einreise/Grenzübertritt

     

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Scheiber Matthias
Pass- und Fremdenamt
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050 536-67217
050 536-67200
2 / 2.15  Detail 
Tschurnig Daniela
Pass- und Fremdenrecht
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