Pässe / Fremdenrecht
| Leitung: | Matthias Scheiber | |
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| Adresse: | Milesistraße 10, 9560 Feldkirchen | |
| E-Mail Adresse: | bhfe.passamt@ktn.gv.at | |
| Fax: | 050 536-67200 | |
- Dokumente für Fremde
- Identitätsausweis
- Mega-Passjahr 2010
- Namensänderungen
- Personalausweis
- Reisepass - Änderung oder Ergänzung
- Reisepass - Ausstellung
- Religionsaustritte
- Staatsbürgerschaft
- Wichtiger Hinweis
- Zusätzliche Themenbereiche
Gerne beraten und unterstützen wir Sie in folgenden Themenbereichen
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Mega-Passjahr 2010
Im Jahr 2010 werden in Österreich insgesamt über 1,200.000 Pässe ablaufen. In Kärnten über 85.000.
Es ist daher vorhersehbar, dass es in den Passämtern zu längeren Wartezeiten kommen wird.
Um sich unnötige Wartezeiten zu ersparen, empfehlen wir Ihnen, ab sofort die antragsschwächeren Monate wie November und Dezember 2009 bzw. Jänner und Februar 2010 zu nutzen und rechtzeitig einen neuen Reisepass zu beantragen.
Gleichzeitig möchten wir Sie in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass als günstige Alternative zum Pass auch die Möglichkeit besteht, sich einen Personalausweis ausstellen zu lassen, der sich besonders für Jugendliche und Senioren als zweckdienlich erweist.
Die 3 Schritte zum neuen Reisepass oder Personalausweis:
- Die Beantragung ist in j e d e r österreichischen Passbehörde (Magistrat oder Bezirkshauptmannschaften) u n a b h ä n g i g vom Wohnsitz möglich. Die neuen Reisepässe werden dann binnen 5 Tagen an die Wunschadresse per Post (Rsb) zugestellt.
- Vergessen Sie bitte nicht ein Passfoto, das den internationalen Erfordernissen entspricht und Ihren derzeitigen Reisepass zur Antragstellung mitzubringen. Weitere Informationen finden Sie auch auf www.help.gv.at
- Gebühren: Kleinkinder bis zum vollendeten 2. Lebensjahr gratis (Personalausweis detto), Kinder von 2 bis 12 Jahren 30,00 € (Personalausweis für Kinder von 2 bis 16 Jahren € 26,30), Personen ab 12 Jahren 69,90 € (Personalausweis für Personen ab 16 Jahren € 56,70)
Achtung: Die Miteintragung von Kindern in Reisepässen ist nicht mehr möglich!
Kinder brauchen ein eigenes Reisedokument. Bestehende Eintragungen sind nur noch bis Juni 2012 gültig.
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Wichtiger Hinweis
Im Zusammenhang mit Flugreisen wird darauf hingewiesen, dass diverse Fluglinien (z.B. Ryan-Air) in ihren Beförderungsrichtlinien festgelegt haben, dass, unabhängig von der Destination, grundsätzlich nur Personen mit einem gültigen Reisepass befördert werden.
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Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte an die Passbehörde oder an den Schalter der jeweiligen Fluglinie
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Zusätzliche Themenbereiche
- Asylrecht
- Fremdenrecht
- Aufenthaltsberechtigung/Sichtvermerk
(Visum) - Einreise/Grenzübertritt
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| Name | Funktion Zuständigkeit |
Tel. / Mobil / Fax | Stock/Zi. Hausplan |
Detail | |
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| Scheiber Matthias |
Pass- und Fremdenamt |
Tel.: Fax: |
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2 / 2.15 | Detail |
| Tschurnig Daniela |
Pass- und Fremdenrecht |
Tel.: Fax: |
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2 / 2.14 | Detail |
