Jugend / Familie
| Adresse: | Milesistraße 10, 9560 Feldkirchen |
|---|---|
| E-Mail Adresse: | bhfe.jugendamt@ktn.gv.at |
| Fax: | 050 536-67200 |
- Adoptionen
- Alkoholikernachbetreuungsgruppe
- Beratungsdienst
- Besuchsregelung - Hilfestellung bei Trennung, Scheidung
- Betreuung von Kindern, Jugendlichen innerhalb der Familie
- Erholungsaktionen
- Erziehungsberatung
- Familien-, Partner- und Jugendberatungsstelle
- Familienurlaub
- Gewalt und Krisen
- Hilfe für Behinderte
- Hilfe für werdende Mütter und Wöchnerinnen
- Hilfen zur Erziehung
- Internetadressen
- Jugendgerichtshilfe/Jugendstraftaten
- Jugendschutz
- Jugendschutzoffensive 2003-2005
- Jugendwohlfahrt
- Kärntner Jugendschutzgesetz
- Krisen- und Notsituationen
- Krisenmanagement im Erwachsenenbereich
- Mutter- und Elternberatung
- Obsorge
- Patchworkfamilie - Stieffamilie
- Pflegekinder - Pflegeeltern
- Prozessbegleitung in gerichtlichen Verfahren bei Missbrauch, Misshandlung
- Sachverständigentätigkeit (Kindeswohl)
- Sachwalterschaft
- Themenspezifischer Beratungsdienst
- Trennung/Scheidung
- Überprüfung von Jugenderholungsheimen und Ferienlagern
- Unterbringung von Kindern, Jugendlichen außerhalb der Familie
- Unterhalt, Unterhaltsvorschuß
- Vaterschaft lt. § 212 ff ABGB
- Zusätzliche Themenbereiche
Gerne beraten und unterstützen wir Sie in folgenden Themenbereichen
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Alkoholikernachbetreuungsgruppe
Sie stellt eine regionale Betreuungseinheit dar, die Beratung und Unterstützung bei Suchtproblemen für Betroffene und Angehörige in Einzel- und Gruppengesprächen mit Therapeuten und SozialarbeiterInnen bietet.
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Es finden regelmäßige Gruppentreffen statt.
Anfragen unter der Telefonnummer 050 536-67251, Frau Diplomsozialarbeiterin Susanne GÖTZHABER bzw. unter der Telefonnummer 04248 / 2557 (Krankenhaus De La Tour, Treffen)
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Hilfen zur Erziehung
Hilfen zur Erziehung können entweder in Form von "Unterstützung der Erziehung" oder in Form "Voller Erziehung" gewährt werden. Sie können im Einverständnis mit den Erziehungsberechtigten vereinbart werden. Wenn es zum Wohl des Kindes ist, müssen sie auch gegen den Willen der Erziehungsberechtigten durchgeführt werden.
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Unterstützung der Erziehung umfasst Beratung, Begleitung und Unterstützung des Minderjährigen in seiner Familie. Die Unterstützung kann je nach Bedarf sehr unterschiedlich sein ( Nachmittagsbetreuung, kontinuierliches Betreuungs- und Gesprächsangebot, Vermittlung zur Erlangung finanzieller Hilfen, Familienhilfe ...)
Voller Erziehung: Aus sehr unterschiedlichen Gründen kann es notwendig und sinnvoll sein, dass ein Kind außerhalb seiner Familie aufwächst. Um auf die besonderen Bedürfnisse des Kindes, seines Alters, seiner besonderen Situation einzugehen, ist ein breites Angebot von Unterbringungsmöglichkeiten notwendig. Unterbringungsmöglichkeiten gibt es in familienähnlichen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche. Da für das Kind oder den Jugendlichen gute Rahmenbedingungen für eine positive Entwicklung geschaffen werden sollen, ist die Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten notwendig.
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Jugendwohlfahrt
Jugendwohlfahrt umfasst Betreuung der werdenden Mutter, ihrer Leibesfrucht, Eltern, Säuglinge und Kleinkinder; Förderung und Sicherung der Entwicklung und Entfaltung der Persönlichkeit der Minderjährigen. Jugendwohlfahrt sieht als weitere Aufgabe die Beratung und Unterstützung der Familie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben in der Pflege und Erziehung. Gesetzliche Grundlage zur Durchführung der Jugendwohlfahrt ist das Jugendwohlfahrtsgesetz.
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Mutter- und Elternberatung
wird angeboten als Beratungsmöglichkeit für Mütter und Väter mit ihren Kindern (Beratung über Pflege, Ernährung, Entwicklungsverlauf und Fördermöglichkeit des Kindes, Impfberatung). Durchführung von medizinischen Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen.
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Sachwalterschaft
Der Jugendwohlfahrtsträger kann durch schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters oder durch Gerichtsbeschluss zum Sachwalter für Kinder bestellt werden.
Die wichtigsten Vertretungsbereiche sind:
- Beurkundung der Vaterschaft
- Abschluss von Unterhaltsvereinbarungen
- Klagen auf Feststellung der Vaterschaft
- Einbringen von Anträgen bei Gericht in Unterhalts- und Obsorgeverfahren, Vertretungen Minderjähriger bei Gericht,
Besuchsrechtsverfahren - Hereinbringen von Unterhaltsbeträgen
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Zusätzliche Themenbereiche
- Krisenberatung für Erziehungsbe-
rechtigte und Minderjährige - Schutz der Kinder vor Gewalt,
sexuellen Übergriffen und
Vernachlässigung - SozialarbeiterInnen
- Tagesmütter
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- Krisenberatung für Erziehungsbe-
| Name | Funktion Zuständigkeit |
Tel. / Mobil / Fax | Stock/Zi. Hausplan |
Detail | |
|---|---|---|---|---|---|
| Bader Corinna |
Sachbearbeiterin Jugend und Familie |
Tel.: Fax: |
|
EG / EG.02 | Detail |
| Dareb Andrea |
Diplomsozialarbeiterin Jugend und Familie |
Tel.: Fax: |
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EG / EG.04 | Detail |
| Dielacher-Kanatschnig Silvia, Mag. |
Diplomsozialarbeiterin Jugend und Familie |
Tel.: Fax: |
|
EG / EG.08 | Detail |
| Eggerer Markus |
Sachbearbeiter Jugend und Familie |
Tel.: Fax: |
|
EG / EG.03 | Detail |
| Götzhaber Susanne |
Diplomsozialarbeiterin Jugend und Familie |
Tel.: Fax: |
|
EG / EG.07 | Detail |
| Grafitsch Sabine |
Sachbearbeiterin Jugend und Familie |
Tel.: Fax: |
|
EG / EG.02 | Detail |
| Gruber Alois |
Sachbearbeiter Jugend und Familie |
Tel.: Fax: |
|
EG / EG.03 | Detail |
| Kavalirek Martina, Mag. (FH) |
Sozialarbeiterin Jugend und Familie |
Tel.: Fax: |
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EG / EG.06 | Detail |
| Zemrosser Angelika |
Diplomsozialarbeiterin Jugend und Familie |
Tel.: Fax: |
|
EG / EG.05 | Detail |
| Zöhrer Iris |
Diplomsozialarbeiterin Jugend und Familie |
Tel.: Fax: |
|
EG / EG.04 | Detail |
