Umweltinformation und Öffentlichkeitsarbeit

Leitung: Unterabteilungsleiter Manfred SPITZER
Adresse: Flatschacher Straße 70, 9020 Klagenfurt am Wörthersee
E-Mail Adresse: abt8.post@ktn.gv.at
Fax: 050 536-18000
   
Name Funktion
Zuständigkeit
Tel. / Mobil / Fax Stock/Zi.
Hausplan
Detail
SPITZER Manfred Unterabteilungsleiter
Öffentlichkeitsarbeit, Umweltinformation
Tel.:
Mobil:
Fax:
050 536 18121
0664 8053618121
050 536 18000
SG / 58   
KAINBACHER Johannes Sachbearbeiter
Öffentlichkeitsarbeit
Tel.:
Fax:
050 536 18122
050 536 18000
SG / 64   
MISKULNIG Daniel Sachbearbeiter
Öffentlichkeitsarbeit
Tel.:
Fax:
050 536 18124
050 536 18000
LZ2 / 30   
MISKULNIG Erika Sachbearbeiterin
Öffentlichkeitsarbeit, Informationstechnologie
Tel.:
Mobil:
Fax:
050 536 18123
0664 8053618123
050 536 18000
1 / 164   
REINSPERGER Lorenz Sachbearbeiter
Öffentlichkeitsarbeit
Tel.:
Fax:
050 536 18125
050 536 18000
SG / 64   
  • Allgemeine Information

    Im Jahre 1987 war der Startschuss für die Umweltberatung in Kärnten. Schon damals lag der Schwerpunkt der Tätigkeit der Umweltberatung im Bereich der Abfallwirtschaft.

    Im Gegensatz zu anderen Bundesländern, deren Umweltberater in regionalen Gruppen über private Trägervereine tätig sind, wurden in Kärnten die Umweltberater von der öffentlichen Hand, d.s. Gemeinden, Abfallwirtschaftsverbände angestellt. Im § 6 ff der Kärntner Abfallwirtschaftsordnung (K-AWO) LGBl.Nr. 17/2004, sind die Aufgaben des Landes betreffend die Umweltberatung festgelegt. Neben den bei den Abfallwirtschaftsverbänden tätigen Umweltberatern wurden die meisten anderen Umweltberater als Sachbearbeiter für Umweltfragen in den Stand der Gemeinde aufgenommen.

    Um daher allen Sachbearbeitern für den Umweltbereich in den Gemeinden die Möglichkeit der Fort- und Weiterbildung zu geben, werden im Rahmen der Verwaltungsakademie entsprechende Veranstaltungen zum Thema der Abfallwirtschaft und anderen aktuellen Themen im Umweltbereich angeboten.

    War es früher notwendig in Informationsveranstaltungen Wissen zu den verschiedensten Bereichen der Umwelt zu transportieren, so bietet nunmehr das Internet die Möglichkeit diese Information bereitzustellen. Damit soll einerseits ein Informationsangebot den Umweltverantwortlichen in den Ktn. Gemeinden und Abfallwirtschaftsverbänden zur Verfügung stehen, denn meistens ist die Gemeinde der erste Ansprechpartner für die informationssuchenden Bürger, andererseits via Internet die Möglichkeit einer direkten Fragebeantwortung geboten werden.

    Um auch den persönlichen Kontakt zwischen den Umweltberatern und dem Land Kärnten aufrecht zu erhalten und Umweltthemen anzusprechen, gibt es periodische Treffen.

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  • Externe Links

    Umweltberatung Österreich 
    Lebensministerium
    Umweltbundesamt

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  • Vorschriften

    Rechtliche Grundlage für die Umweltinformation bildet im Kompetenzbereich des Bundes das Umweltinformationsgesetz (UIG), BGBl. Nr. 495/1993 idF BGBl. I Nr. 6/2005, sowie auf Landesebene das Kärntner Informations- und Statistikgesetz, (K-ISG), LGBl.Nr. 70/2005 vom 7. Juli 2005, in der geltenden Fassung.

    Diesen beiden gesetzlichen Regelungen ist gemeinsam, dass jede Person einen Anspruch auf Mitteilungen von Umweltinformationen, die bei Behörden und Ämtern vorhanden sind, hat. Diese beiden Gesetze entsprechen auch der Umsetzung der Richtlinie 2003/4/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 28. Jänner 2003 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen

    Mit der Novelle zum UIG BGBl. Nr. 6/2005 hat Österreich die Richtlinie auf Bundesebene umgesetzt. Zur Umsetzung der Richtlinie auf Landesebene wurde das Kärntner Informations- und Statistikgesetz (K-ISG), LGBl.Nr. 70/2005, kundgemacht.

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