Amtstierarzt

Leitung: Fachreferent Amtstierarzt Dr. Karl Baumgartner
Adresse: Hauptstrasse 44, 9620 Hermagor
E-Mail Adresse: bhhe.veterinaerwesen@ktn.gv.at
Fax: 050 536-63810
zu den Mitarbeitern

  • Fleisch- und Geflügelhygiene

    Fleisch- und Geflügelhygiene Die positive Entwicklung auf dem Sektor der Fleischhygiene wurde in jüngster Zeit sehr stark voran getrieben. So entstanden in unserem Bezirk moderne Schlacht- und Verarbeitungsstätten, welche eine deutlich verbesserte hygienische Produktion heimischer bäuerlicher Fleischprodukte ermöglichen. Die im Fleischuntersuchungsgesetz geforderten Kontrollen seitens des Amtstierarztes und der Fleischuntersuchungstierärzte gewährleisten die Aufrechterhaltung des inzwischen erreichten Hygienestandards. 

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  • Tierkrankheiten

    Tierkrankheiten und Tierseuchen Nach wie vor ist es eine der Hauptaufgaben des Amtstierarztes die Geschehnisse rund um die Tierkrankheiten im Allgemeinen und die Tierseuchen im Speziellen gewissenhaft im Auge zu behalten und im Anlassfall eine rasche und gezielte Bekämpfung einzuleiten. Dies gilt vor allem auch im Hinblick auf jene Tierseuchen und Erkrankungen, die auch auf den Menschen übertragbar sind und dadurch besonderes Augenmerk verdienen. Die Bekämpfung der BVD (Bovine Virus Diarrhoe), welche eine Viruserkrankung mit wirtschaftlichen Einbußen im landwirtschaftlichen Betrieb darstellt, wurde bisher über den neu errichteten Tiergesundheitsdienst organisiert. Ab Herbst 2004 ist mit einer Verordnung zu rechnen, wobei dann diese Erkrankung von amtlicher Seite aus bekämpft wird.

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  • Tierschutz

    Das Thema Tierschutz, Tierhaltung und Tiertransport gewinnt mehr und mehr an Bedeutung. Dies beweisen auch viele Abhandlungen darüber in den verschiedensten Medien. Land und Gemeinden sind verpflichtet, das Verständnis der Öffentlichkeit und besonders der Jugend für die Idee des Tierschutzes zu wecken. Niemand darf ein Tier mutwillig töten oder ihm ungerechtfertigt Schmerzen zufügen.

    Grundsätzlich haben Eigentümer von Tieren alle Maßnahmen zu treffen, um Wohlergehen zu gewährleisten. Voraussetzungen dafür sind art- und altersgerechte Nahrung und Unterbringung, sowie eine erforderlich gewordene tierärztliche Betreuung. Mancherorts vorwiegend im Freien gehaltende Rinder müssen jedenfalls einen eingestreuten, überdachten Unterstand, welcher an drei Seiten wettergeschützt ist, zur Verfügung haben. Grundsätzlich darf die Bewegungsmöglichkeit von Tieren nicht in der Weise eingeschränkt werden, dass sie ihren Stammplatz nie verlassen können. Sozialkontakt im Sinne des Tierschutzes bedeutet, dass es mehreren Tieren einer Nutzungsrichtung von Zeit zu Zeit ermöglicht werden muss, gemeinsam unter Herstellung einer Rangordnung Kontakte auszuleben. Angebunden gehaltene Rinder müssen daher entweder geweidet (zumindest Herbstweide), oder in einen Auslauf gelassen werden.

    Bei Zuchtsauen ist die Haltung in Gruppen anzustreben. Eine neue EU-Richtlinie sieht ein generelles Verbot der Einzelhaltung von Sauen bis 7 Tage vor .

    Hunde und Katzen sind aufgrund der in unserem Bezirk bestehenden Tollwutsperrverordnung sicher zu verwahren. So sind Hunde entweder an die Leine zu nehmen bzw. mit einem Maulkorb zu versehen. In Zwingern oder an einer ausreichend langen Kette gehaltene Hunde müssen mindestens zweimal täglich einen längeren Kontakt mit Menschen und zwischendurch genügend Auslauf haben.

    Tierschutzgerechte Tiertransporte haben mit Fahrzeugen zu erfolgen, welche genügend Schutz vor ungünstigen Wettereinflüssen bieten. Bei längeren Fahrten ist ein Transportplan mitzuführen, aus dem die Dauer der Fahrt und die zeitlichen Abstände zwischen Tränke und Fütterung von Kontrollorganen entnommen werden können.

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Baumgartner Karl, Dr. Fachreferent Amtstierarzt
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0664 80536-63290
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Tillian Doris Mitarbeiterin
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