Veterinär
| Leitung: | Amtstierarzt Mag. Dr. Manfred Müller | |
|---|---|---|
| Adresse: | Spanheimergasse 2, 9100 Völkermarkt | |
| E-Mail Adresse: | bhvk.veterinaerwesen@ktn.gv.at | |
| Fax: | 050 536-65696 | |
- Fleischuntersuchung
- Geflügelhaltung
- Lebensmittelgesetz
- Milch
- Milchhygiene
- Schlachtung von Tieren
- Stallbau
- Tierärzte
- Tiergesundheitsdienst
- Tierhaltung
- Tierkennzeichnung
- Tierkörperentsorgung (TKE)
- Tierschutz
- Tierseuchen
- Tierseuchenbekämpfung
- Tierseuchenfonds
- Tiertransport
- Tierverkehr
- Tierzucht
- Warenverkehr
- Was kostet wie viel?
- Wo finde ich diese Abteilung?
Gerne beraten und unterstützen wir Sie in folgenden Themenbereichen
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Fleischuntersuchung
Überwachung der Durchführung der Schlachttier- und Fleischuntersuchung durch die Fleischuntersuchungstierärzte Kontrolle und Evidenthaltung der Schlacht-, Zerlege-, Be- und Verarbeitungsbetriebe (gewerbliche und landwirtschaftliche Selbstvermarkter) Beratung der Betriebe Sachverständigentätigkeit bei Um- und Neubauten von Fleischbetrieben Organisation und Kontrolle der Rückstandsuntersuchungen Kontrolle der Wildfleischuntersuchung durch Wildfleischuntersucher Kontrolle der Wildsammelstellen Überwachung der Hygienekontrollen durch Fleischuntersuchungstierärzte
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Geflügelhaltung
Maßnahmen nach Geflügelhygieneverordnung Bestellung von Betreuungstierärzten Kontrolle von Brütereien und Elterntierherden Salmonellenkontrollen Überwachung der Impfungen.
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Lebensmittelgesetz
Aufsichtsorgan nach Lebensmittelgesetz Kontrolle der Aufzeichnungen über Wartefrist.
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Milch
Milch muss frei von Rückständen sein (siehe Lebensmittel); darf nur von gesunden Tieren gewonnen werden. Wer Milch in Verkehr bringt, muss sie hygienisch gewinnen.
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Milchhygiene
Überwachung der Milchlieferbetriebe, insbesondere die Gesundheit der Milchkühe, Melkarbeit und die Hygiene in den Milchkammern.
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Schlachtung von Tieren
Zur Lebensmittelgewinnung: Voraussetzung ist ein behördlich genehmigter Schlachtraum. Anmeldung der beabsichtigten Schlachtung mindestens 24 Stunden vorher bei der Gemeinde. Schlachttieruntersuchung (beim lebenden Tier) und Fleischuntersuchung (nach der Schlachtung) durch zuständigen Fleischuntersuchungstierarzt erforderlich. Wartefristen sind einzuhalten. Tierschutz- und Hygienebestimmungen sind zu beachten. Ausgenommen sind bei ausschließlichem Eigenverbrauch Schweine, Schafe und Ziegen.
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Stallbau
Erstellung von Gutachten im Rahmen von Bauverhandlungen
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Tiergesundheitsdienst
Tiergesundheitsdienst dient der Gesunderhaltung der Tierbestände und somit der Qualitätssteigerung der Lebensmittel tierischer Herkunft. Setzung von Schwerpunkten in der Vorbeuge von Krankheiten und finanzielle Förderung dieser Maßnahmen.
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Tierhaltung
Meldepflicht bei Haltungen und Beendigung der Haltung von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen, Bewilligungspflicht für Haltung von Wildtieren. Beachtung der Tierschutzbestimmungen.
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Tierkennzeichnung
Führung der Bestandsregister für Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen Überwachung der Kennzeichnung der Tiere Aufsicht bei von der AMA angeordneter Tötung und Entsorgung nicht identifizierbarer Tiere Zugang und Information über AMA-Datenbank.
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Tierkörperentsorgung (TKE)
Überwachung der Beseitigung von Tierkadavern und tierischen Abfällen Kontrolle der Sammelstellen Begutachtung betreffend Ausnahmen von der Ablieferungspflicht.
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Tierschutz
Kontrolle der Tierhaltungen (Rinder, Pferde, Schweine, Schafe, Ziegen, Geflügel, Fische in Teichwirtschaften, Hunde, Katzen, Kaninchen, Ziervögel, Damwild, Rotwild, Schwarzwild usw.) Entgegennahme von Anzeigen und daran anschließend Erhebung und Beurteilung Sachverständigentätigkeit, insbesondere bei Bewilligungsansuchen zur Haltung exotischer Tiere und bei Wildgattern Überprüfung gewerblicher Tierhalter (Tierhandlungen) Sachverständigentätigkeit bei von Tierhaltungen ausgehender Beeinträchtigung von Anrainern.
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Tierseuchen
Tierseuchen Wutkrankheit (Tollwut): Einsendung verdächtiger Tiere; Schutzimpfung der Füchse in Zusammenarbeit mit den Jägern; Ermittlung von Kontaktpersonen und Kontakttieren; Verhängung von Quarantäne und Sperren und deren Kontrolle; Information und Beratung; Abrechnung von Abschussprämien; bei Verletzung von Menschen durch Tiere (Bißverletzungen) Veranlassung und Überwachung von Untersuchungen durch Bescheid BSE: Jährliche Kontrolle von Importrindern aus gefährdeten Ländern; Einsendung von Köpfen dieser Schlachttiere und von verendeten sowie verdächtigen Tieren Rauschbrand: Erhebung vor Ort durch Sektion; Organisation und Durchführung von Schutzimpfungen Dasselbeulenkrankheit: Organisation und Behandlung erkrankter Tiere; Medikamentenverwaltung und Ausgabe an Tierärzte, Information der Tierbesitzer; Erhebung bei Behandlungszwischenfällen, Diagnosestellung und Entschädigungsanträge. Rindertuberkulose: Überwachung der Rinderbestände durch Kontrollen bei der Fleischuntersuchung; im positiven Fall Sperren und Untersuchungen im Herkunftsbestand, Ausmerzung von Reagenten und Nachkontrollen Abortus Bang der Rinder: Laufende Kontrolle durch Beprobung nach Verwerfensfällen, Sperre dieser Betriebe und Vorschreibung von Hygienemaßnahmen; Organisation zur jährlichen Untersuchung von 20 % der Rinderbestände, Auswertung und Evidenthaltung der Befunde; bei Bedarf Sanierungsmaßnahmen durch Ausmerzung der Reagenten und mehrmaliger Nachkontrolle. Rinderleukose: gemeinsames Überwachungsprogramm mit Abortus Bang; getrennte Maßnahmen nach Reagentenfeststellungen. IBR/IPV: gemeinsames Überwachungsprogramm mit Abortus Bang; bei positiven Befunden Ausmerzung der Reagenten, Desinfektionsmaßnahmen und mehrmalige Nachkontrollen Aujeszky Krankheit Schafräude: Diagnosestellung, Sperre, Anordnung und Überprüfung der Behandlung. Bienenseuchen (Brutkrankheiten, Varroatose etc.): Diagnosestellung unter Beiziehung eines Bienensachverständigen, Sperren, Anordnung von Sanierungsmaßnahmen, Kontrolle umliegender Bienenstände, Abrechnung der Kosten des Sachverständigen Fischseuchen (IHN, VHS): Probenentnahmen zur Diagnosestellung, Sperren, Vorschreibung und Überwachung von Sanierungsmaßnahmen, Reinigung und Desinfektion Maßnahmen bei weiteren Tierseuchen (z. B. Schweinepest, Geflügelpest, Geflügelcholera) nach Anfall und Bedarf.
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Tierseuchenfonds
Administrative Tätigkeiten bei Einhebung der Fondsbeiträge für Rinder, Pferde, Schweine und Schafe Erhebungen, Durchführung von Sektionen und Diagnosestellungen für Beihilfenansuchen Bearbeiten von Beihilfeansuchen Erstattung von Gutachten Beratung und Information der Tierbesitzer.
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Tierverkehr
Tierverkehr (Überwachung von innerstaatlichem, innergemeinschaftlichem Tierverkehr sowie Ex- und Importe nach bzw. aus Drittländern). Zucht-, Nutz- und Schlachtpferde, Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Dam- und Rotwild, Zuchtvögel, Schlachtgeflügel, Bienen, Fische, Insekten usw. Ausstellung von Gesundheitszeugnissen aufgrund evidenter bzw. eigens erhobener Befunde; Durchführung diverser Untersuchungen Ausstellung von Gesundheitszeugnissen für Hunde und Katzen im Reiseverkehr (unterschiedliche Anforderungen der Zielländer). Kontrolle von Importen und stichprobenartige Beprobung; Evidenthaltung Internationale Information über das Animo-System Überwachung von Viehmärkten, Ausstellungen und Weidetierverkehr Anmelde- und Meldepflicht für Verbringer Evidenthaltung und Überprüfung von Sammelstellen Evidenthaltung der Händler.
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Tierzucht
Evidenthaltung der Eigenbestandsbesamer für Rinder und Schweine Teilnahme an Vatertierkörungen Beratungstätigkeit.
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Warenverkehr
Warenverkehr: (aus tierischer Produktion);
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Innergemeinschaftlicher Handel und Ex- und Importe aus Drittländern:
laufende Überwachung der Herkunfts- und Produktionsbetriebe
Ausstellung von Herkunfts-, Gesundheits- und Genusstauglichkeitsbescheinigungen
Importkontrollen, Stichprobenuntersuchungen
Internationale Information über das Animo-System
Anmelde- und Meldepflicht für Verbringer
Evidenthaltung der Exportbetriebe
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Was kostet wie viel?
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| Name | Funktion Zuständigkeit |
Tel. / Mobil / Fax | Stock/Zi. Hausplan |
Detail | |
|---|---|---|---|---|---|
| Müller Manfred, Mag. Dr. |
Amtstierarzt Veterinärwesen |
Tel.: Mobil: Fax: |
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EG / AG 1 027
Hausplan |
Detail |
| Paulitsch Evelyn |
Sekretariat Veterinäramt |
Tel.: Fax: |
|
EG / AG 1 027
Hausplan |
Detail |
