Verwaltungsstrafen

Leitung: Bereichsleiter, Strafreferent Gerald Klösch
Adresse: Tiroler Straße 16, 9800 Spittal an der Drau
E-Mail Adresse: bhsp.strafen@ktn.gv.at
Fax: 050 536-62333
zu den Mitarbeitern

  • Anonymverfügung

    Nach rechtskräftiger Bestrafung durch Strafverfügung oder Straferkenntnis erfolgen im Falle der Zahlungsverweigerung nachfolgende Schritte: Mahnung Gehalts- bzw. Fahrnisexekution Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafe Für den Bestraften besteht im Falle der unzumutbaren unverzüglichen Zahlungsfähigkeit die Möglichkeit des Strafaufschubes bzw. einer Teilzahlung. Für die Genehmigung eines Strafaufschubes oder aber einer Teilzahlung ist ein formloser schriftlicher Antrag erforderlich, der sich auf nachweisbare wirtschaftliche Gründe stützen muss. 

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  • Berufung

    Rechtsmittel gegen ein Straferkenntnis. Die Zuständigkeit geht an die übergeordnete Instanz (Berufungsbehörde) über.

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  • Einspruch

    Rechtsmittel gegen eine Strafverfügung, das die Einleitung eines ordentlichen Ermittlungsverfahrens begründet.

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  • Ersatzfreiheitsstrafe

    Der Gesetzgeber sieht vor, dass bei einem Strafausspruch neben der verhängten Geldstrafe eine Ersatzfreiheitsstrafe festzusetzen ist. Im Falle der Uneinbringlichkeit der verhängten Geldstrafe ist die festgelegte Ersatzfreiheitsstrafe anzutreten.

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  • Organstrafverfügung

    Besonders geschulte und ermächtigte Organe der öffentlichen Aufsicht können wegen bestimmter Verwaltungsübertretungen mit Organstrafverfügung Geldstrafen einheben. 

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  • Strafaufschub

    siehe Strafvollzug

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  • Strafverfügung

    Strafvorschreibung im abgekürzten Verfahren. Durch das Rechtsmittel des Einspruches wird ein ordentliches Verfahren eingeleitet. 

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  • Strafvollzug

    Nach rechtskräftiger Bestrafung durch Strafverfügung oder Straferkenntnis erfolgen im Falle der Zahlungsverweigerung nachfolgende Schritte:

    • Mahnung
    • Gehalts- bzw. Fahrnisexekution
    • Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafe
    Für den Bestraften besteht im Falle der unzumutbaren unverzüglichen Zahlungsfähigkeit die Möglichkeit des Strafaufschubes bzw. einer Teilzahlung. Für die Genehmigung eines Strafaufschubes oder aber einer Teilzahlung ist ein formloser schriftlicher Antrag erforderlich, der sich auf nachweisbare wirtschaftliche Gründe stützen muss.

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  • Teilzahlung

    siehe Strafvollzug

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  • Unabhängiger Verwaltungssenat für Kärnten

    Berufungsbehörde, die das Verwaltungsstrafverfahren aufgrund einer Berufung als Rechtsschutz des Bestraften in 2. Instanz durchführt.

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Name Funktion
Zuständigkeit
Tel. / Mobil / Fax Stock/Zi.
Hausplan
Detail
Klösch Gerald Bereichsleiter, Strafreferent
Tel.:
050 536-62257
1 / 115  Detail 
Grientschacher Gudrun
Sekretariat
Tel.:
050 536-62258
1 / 115  Detail 
Gruber Edmund Strafreferent
Anonymverfügung, Berufung, Einspruch, Ersatzfreiheitsstrafe, Organstrafverfügung, Strafaufschub, Strafvollzug, Strafverfügung
Tel.:
050 536-62256
1 / 118  Detail 
Holzfeind Gerald
Protokollführung - Verwaltungsstrafen
Tel.:
050 536-62306
1 / 115  Detail 
Inthal Jeannette Strafreferentin
Anonymverfügung, Berufung, Einspruch, Strafaufschub, Strafvollzug, Strafverfügung
Tel.:
050 536-62214
EG / 17  Detail 
Kelemer Dagmar
Sekretariat
Tel.:
050 536-62307
1 / 113  Detail 
Korb Hermine
Sekretariat
Tel.:
050 536-62303
EG / 5  Detail 
Mösslacher Martin
Sekretariat
Tel.:
050 536-62258
1 / 115  Detail 
Ortner Sonja
Sekretariat
Tel.:
050 536-62254
1 / 114  Detail 
Posch Karin Strafreferentin
Anonymverfügung, Berufung, Einspruch, Ersatzfreiheitsstrafe, Organstrafverfügung, Strafaufschub, Strafvollzug, Strafverfügung
Tel.:
050 536-62303
EG / 5  Detail 
Posegger Hans Strafreferent
Anonymverfügung, Berufung, Einspruch, Ersatzfreiheitsstrafe, Organstrafverfügung, Strafaufschub, Strafvollzug, Strafverfügung
Tel.:
050 536-62255
1 / 115  Detail 
Schmidt Astrid Strafreferentin
Anonymverfügung, Berufung, Einspruch, Ersatzfreiheitsstrafe, Organstrafverfügung, Strafaufschub, Strafvollzug, Strafverfügung
Tel.:
050 536-62277
EG / 17  Detail 
Walcher Eva-Maria
Sekretariat
Tel.:
050 536-62307
1 / 113  Detail 
Walder Markus Sachbearbeiter
Strafvollzug
Tel.:
050 536-62254
1 / 114  Detail 
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