Verwaltungsstrafen
| Leitung: | Bereichsleiter, Strafreferent Gerald Klösch | |
|---|---|---|
| Adresse: | Tiroler Straße 16, 9800 Spittal an der Drau | |
| E-Mail Adresse: | bhsp.strafen@ktn.gv.at | |
| Fax: | 050 536-62333 | |
- Anonymverfügung
- Berufung
- Einspruch
- Ersatzfreiheitsstrafe
- Organstrafverfügung
- Strafaufschub
- Strafverfügung
- Strafvollzug
- Teilzahlung
- Unabhängiger Verwaltungssenat für Kärnten
Gerne beraten und unterstützen wir Sie in folgenden Themenbereichen
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Anonymverfügung
Nach rechtskräftiger Bestrafung durch Strafverfügung oder Straferkenntnis erfolgen im Falle der Zahlungsverweigerung nachfolgende Schritte: Mahnung Gehalts- bzw. Fahrnisexekution Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafe Für den Bestraften besteht im Falle der unzumutbaren unverzüglichen Zahlungsfähigkeit die Möglichkeit des Strafaufschubes bzw. einer Teilzahlung. Für die Genehmigung eines Strafaufschubes oder aber einer Teilzahlung ist ein formloser schriftlicher Antrag erforderlich, der sich auf nachweisbare wirtschaftliche Gründe stützen muss.
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Berufung
Rechtsmittel gegen ein Straferkenntnis. Die Zuständigkeit geht an die übergeordnete Instanz (Berufungsbehörde) über.
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Einspruch
Rechtsmittel gegen eine Strafverfügung, das die Einleitung eines ordentlichen Ermittlungsverfahrens begründet.
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Ersatzfreiheitsstrafe
Der Gesetzgeber sieht vor, dass bei einem Strafausspruch neben der verhängten Geldstrafe eine Ersatzfreiheitsstrafe festzusetzen ist. Im Falle der Uneinbringlichkeit der verhängten Geldstrafe ist die festgelegte Ersatzfreiheitsstrafe anzutreten.
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Organstrafverfügung
Besonders geschulte und ermächtigte Organe der öffentlichen Aufsicht können wegen bestimmter Verwaltungsübertretungen mit Organstrafverfügung Geldstrafen einheben.
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Strafaufschub
siehe Strafvollzug
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Strafverfügung
Strafvorschreibung im abgekürzten Verfahren. Durch das Rechtsmittel des Einspruches wird ein ordentliches Verfahren eingeleitet.
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Strafvollzug
Nach rechtskräftiger Bestrafung durch Strafverfügung oder Straferkenntnis erfolgen im Falle der Zahlungsverweigerung nachfolgende Schritte:
- Mahnung
- Gehalts- bzw. Fahrnisexekution
- Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafe
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Teilzahlung
siehe Strafvollzug
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Unabhängiger Verwaltungssenat für Kärnten
Berufungsbehörde, die das Verwaltungsstrafverfahren aufgrund einer Berufung als Rechtsschutz des Bestraften in 2. Instanz durchführt.
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| Name | Funktion Zuständigkeit |
Tel. / Mobil / Fax | Stock/Zi. Hausplan |
Detail | |
|---|---|---|---|---|---|
| Klösch Gerald |
Bereichsleiter, Strafreferent |
Tel.: |
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1 / 115 | Detail |
| Grientschacher Gudrun |
Sekretariat |
Tel.: |
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1 / 115 | Detail |
| Gruber Edmund |
Strafreferent Anonymverfügung, Berufung, Einspruch, Ersatzfreiheitsstrafe, Organstrafverfügung, Strafaufschub, Strafvollzug, Strafverfügung |
Tel.: |
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1 / 118 | Detail |
| Holzfeind Gerald |
Protokollführung - Verwaltungsstrafen |
Tel.: |
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1 / 115 | Detail |
| Inthal Jeannette |
Strafreferentin Anonymverfügung, Berufung, Einspruch, Strafaufschub, Strafvollzug, Strafverfügung |
Tel.: |
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EG / 17 | Detail |
| Kelemer Dagmar |
Sekretariat |
Tel.: |
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1 / 113 | Detail |
| Korb Hermine |
Sekretariat |
Tel.: |
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EG / 5 | Detail |
| Mösslacher Martin |
Sekretariat |
Tel.: |
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1 / 115 | Detail |
| Ortner Sonja |
Sekretariat |
Tel.: |
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1 / 114 | Detail |
| Posch Karin |
Strafreferentin Anonymverfügung, Berufung, Einspruch, Ersatzfreiheitsstrafe, Organstrafverfügung, Strafaufschub, Strafvollzug, Strafverfügung |
Tel.: |
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EG / 5 | Detail |
| Posegger Hans |
Strafreferent Anonymverfügung, Berufung, Einspruch, Ersatzfreiheitsstrafe, Organstrafverfügung, Strafaufschub, Strafvollzug, Strafverfügung |
Tel.: |
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1 / 115 | Detail |
| Schmidt Astrid |
Strafreferentin Anonymverfügung, Berufung, Einspruch, Ersatzfreiheitsstrafe, Organstrafverfügung, Strafaufschub, Strafvollzug, Strafverfügung |
Tel.: |
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EG / 17 | Detail |
| Walcher Eva-Maria |
Sekretariat |
Tel.: |
|
1 / 113 | Detail |
| Walder Markus |
Sachbearbeiter Strafvollzug |
Tel.: |
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1 / 114 | Detail |
